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Thema: BAB Lebenspartner

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Beiträge
    1

    Standard BAB Lebenspartner

    Hallo,

    ich(männlich) und meine Freundin wohnen zusammen.
    Wir haben eine 3 Zimmer Wohnung stehen beide im Mietvertrag und teilen uns die Miete.

    Ich arbeite ganz normal und Verdiene mein Geld, meine Freundin macht eine Ausbildung über einen Träger und Verdient grade die Mietkosten von ihr.

    Muss ich im BAB Antrag als Lebenspartner mein Gehalt mit angeben? Muss ich Sie nun finanziel unterstüzen von meinem Gehalt?
    Oder kann einfach der Zettel vom Vermieter ausgefüllt werden und die Mietkosten werden durch 2 im BAB Antrag gerechnet?

    BAB würde sie bekommen, weil die Eltern 750km weit weg wohnen und Sie auch nicht unterstützen können.

  2. #2
    dms
    dms ist offline
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    31.05.2010
    Beiträge
    286

    Standard

    Zitat Zitat von TiggaStyle Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich(männlich) und meine Freundin wohnen zusammen.
    ...
    Wenn im Antrag von Lebenspartner gesprochen wird, ist die eingetragene Lebenspartnerschaft gemeint.
    Das sind "Ehen" zwischen Leuten gleichen Geschlecht.
    Insoweit sollte also der Begriff im Antrag auf BAB Euch nicht stutzig machen.

    Zitat Zitat von TiggaStyle Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Muss ich im BAB Antrag als Lebenspartner mein Gehalt mit angeben?
    Als Freund - Nein;
    als Lebenspartner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft - JA

    Zitat Zitat von TiggaStyle Beitrag anzeigen
    Muss ich Sie nun finanziel unterstüzen von meinem Gehalt?
    Als Lebenspartner ? - rechtlich glaube ich nicht (siehe meine obigen Ausführungen)

    Zitat Zitat von TiggaStyle Beitrag anzeigen
    Oder kann einfach der Zettel vom Vermieter ausgefüllt werden und die Mietkosten werden durch 2 im BAB Antrag gerechnet?
    Bei einem BAB-Antrag würde dies so ablaufen.

    Zitat Zitat von TiggaStyle Beitrag anzeigen

    BAB würde sie bekommen, weil die Eltern 750km weit weg wohnen und Sie auch nicht unterstützen können.
    Die Entfernung ist für BAB zweitrangig und wirkt sich nur in der Bedarfsrechnung aus, wenn dies anerkannt wird.

    Wenn noch was offen ist, melde dich wieder
    allgemeine Info's zu BAB / Weisungen der BA / BABrechner
    Förderung der Berufsausbildung im SGB III
    (ab 01.04.2012) § 56 Berufsausbildungsbeihilfe bis § 71 Auszahlung
    Förderung der Ausbildung (Reha) im SGB III
    (ab 01.04.2012) § 112 bis § 128
    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben SGB IX

    Achtung, ab 2011 neu § 27 SGB II
    mitunter können BAföG/BAB/Abg-Empfänger
    Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft
    beim JobCenter beantragen

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