Hallo,
ich(männlich) und meine Freundin wohnen zusammen.
Wir haben eine 3 Zimmer Wohnung stehen beide im Mietvertrag und teilen uns die Miete.
Ich arbeite ganz normal und Verdiene mein Geld, meine Freundin macht eine Ausbildung über einen Träger und Verdient grade die Mietkosten von ihr.
Muss ich im BAB Antrag als Lebenspartner mein Gehalt mit angeben? Muss ich Sie nun finanziel unterstüzen von meinem Gehalt?
Oder kann einfach der Zettel vom Vermieter ausgefüllt werden und die Mietkosten werden durch 2 im BAB Antrag gerechnet?
BAB würde sie bekommen, weil die Eltern 750km weit weg wohnen und Sie auch nicht unterstützen können.
Wenn im Antrag von Lebenspartnergesprochen wird, ist die eingetragene Lebenspartnerschaft gemeint.
Das sind "Ehen" zwischen Leuten gleichen Geschlecht.
Insoweit sollte also der Begriff im Antrag auf BAB Euch nicht stutzig machen.
Als Freund - Nein;![]()
als Lebenspartner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft - JA
Als Lebenspartner ? - rechtlich glaube ich nicht (siehe meine obigen Ausführungen)
Bei einem BAB-Antrag würde dies so ablaufen.
Die Entfernung ist für BAB zweitrangig und wirkt sich nur in der Bedarfsrechnung aus, wenn dies anerkannt wird.
Wenn noch was offen ist, melde dich wieder![]()
allgemeine Info's zu BAB / Weisungen der BA / BABrechner
Förderung der Berufsausbildung im SGB III
(ab 01.04.2012) § 56 Berufsausbildungsbeihilfe bis § 71 Auszahlung
Förderung der Ausbildung (Reha) im SGB III
(ab 01.04.2012) § 112 bis § 128
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben SGB IX
Achtung, ab 2011 neu § 27 SGB II
mitunter können BAföG/BAB/Abg-Empfänger
Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft
beim JobCenter beantragen
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