Hey Leute,
ich mache gerade ein duales Studium - 6 Monate theorie an einer Dualen Hochschule und 6 Monate praxis in einer Firma. Das ganze geht 3 Jahre und ich bekomme eine feste Ausbildungsvergütung.
Für die 6 Monate an der Dualen Hochschule suche ich mir immer eine Wohnung - Mietkosten ca. 330 - 360 €, für die 6 Monate praxisphase kann ich bei meinen Eltern mietfrei wohnen.
Laut BAB-Rechner habe ich einen Anspruch auf ca. 160 € BAB, allerdings habe ich für die Berechnung eine Miete von 340 € angegeben und die wird dann ja fürs ganze Jahr gezählt.
Meine Frage:
- Habe ich überhaupt Anspruch auf BAB,wenn ich nur für ca. 6 Monate im Jahr Miete zahlen muss
- und schon eine abgeschlossene Berufsausbildung habe?
- Fließt das Kindergeld was meine Mutter für mich bekommt, mit in die Berechnung von BAB ein?
BAFÖG bekomme ich keins, hat aber andere Gründ...also wenn dann nur BAB
VG
fake
Unabhängig davon, dass BAB nur für die erstmalige Ausbildung gewährt wird, ist einund schon eine abgeschlossene Berufsausbildung habe?
grundsätzlich nicht förderungsfähig.ich mache gerade ein duales Studium
allgemeine Info's zu BAB / Weisungen der BA / BABrechner
Förderung der Berufsausbildung im SGB III
(ab 01.04.2012) § 56 Berufsausbildungsbeihilfe bis § 71 Auszahlung
Förderung der Ausbildung (Reha) im SGB III
(ab 01.04.2012) § 112 bis § 128
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben SGB IX
Achtung, ab 2011 neu § 27 SGB II
mitunter können BAföG/BAB/Abg-Empfänger
Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft
beim JobCenter beantragen
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