Hallo,
ich bin 20 Jahre alt, befinde mich momentan im 1. Ausbildungsjahr zur Veranstaltungskauffrau und verdiene 600€ Brutto --> 450€ Netto und muss jetzt bei meinen Eltern ausziehen, da es für beide Seiten ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist. (meine Eltern wohnen allerdings in der gleichen Stadt in der mein Ausbildungsbetrieb ist, das heißt, aus Entfernungsgründen ist ein Auszug nicht nötig)
Wie muss ich jetzt den Antrag stellen, bzw. welche Beweise/Formulare/Gutachten etc. sind nötig, um einen Auszug zu rechtfertigen und finanziell unterstützt zu werden?
Danke und liebe Grüße,
Emily
Hallo,
Keine.welche Beweise/Formulare/Gutachten etc. sind nötig
Stelle den Antrag bei dem örtlichen Arbeitsamt.
Gruß!
allgemeine Info's zu BAB / Weisungen der BA / BABrechner
Förderung der Berufsausbildung im SGB III
(ab 01.04.2012) § 56 Berufsausbildungsbeihilfe bis § 71 Auszahlung
Förderung der Ausbildung (Reha) im SGB III
(ab 01.04.2012) § 112 bis § 128
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben SGB IX
Achtung, ab 2011 neu § 27 SGB II
mitunter können BAföG/BAB/Abg-Empfänger
Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft
beim JobCenter beantragen
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