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Thema: BAB beantragen, wenn Auszug aus dem Elternhaus wg Differenz nötig ist

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard BAB beantragen, wenn Auszug aus dem Elternhaus wg Differenz nötig ist

    Hallo,

    ich bin 20 Jahre alt, befinde mich momentan im 1. Ausbildungsjahr zur Veranstaltungskauffrau und verdiene 600€ Brutto --> 450€ Netto und muss jetzt bei meinen Eltern ausziehen, da es für beide Seiten ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist. (meine Eltern wohnen allerdings in der gleichen Stadt in der mein Ausbildungsbetrieb ist, das heißt, aus Entfernungsgründen ist ein Auszug nicht nötig)
    Wie muss ich jetzt den Antrag stellen, bzw. welche Beweise/Formulare/Gutachten etc. sind nötig, um einen Auszug zu rechtfertigen und finanziell unterstützt zu werden?
    Danke und liebe Grüße,
    Emily

  2. #2
    Super-Moderator
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    2.018

    Standard

    Hallo,

    welche Beweise/Formulare/Gutachten etc. sind nötig
    Keine.

    Stelle den Antrag bei dem örtlichen Arbeitsamt.

    Gruß!

  3. #3
    dms
    dms ist offline
    Erfahrener Benutzer
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    286

    Standard

    Zitat Zitat von emily.k. Beitrag anzeigen
    Wie muss ich jetzt den Antrag stellen, bzw. welche Beweise/Formulare/Gutachten etc. sind nötig, um einen Auszug zu rechtfertigen und finanziell unterstützt zu werden?
    Danke und liebe Grüße,
    Emily
    Sowas gibt es bei BAB nicht.
    Mit dem Auszug wohnst Du nicht mehr bei den Eltern und hast somit dem Grunde nach Anspruch.
    Hinsichtlich der Höhe der BAB nutze den BAB-Rechner.
    allgemeine Info's zu BAB / Weisungen der BA / BABrechner
    Förderung der Berufsausbildung im SGB III
    (ab 01.04.2012) § 56 Berufsausbildungsbeihilfe bis § 71 Auszahlung
    Förderung der Ausbildung (Reha) im SGB III
    (ab 01.04.2012) § 112 bis § 128
    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben SGB IX

    Achtung, ab 2011 neu § 27 SGB II
    mitunter können BAföG/BAB/Abg-Empfänger
    Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft
    beim JobCenter beantragen

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