moin,
wieviel kann man aus Nebenberuflicher Selbstständigkeit oder auch Nebenjob verdienen, ohne dass das BAB gekürzt wird, pro Monat während der Ausbildung.
Ich bekomme 300€ Ausbildungsvergütung +410€ BAB,
Kindergeld bekomme ich nicht mehr.
Vom der Arbeitsargentur bekam ich nur die Auskunft:
"Jedes regelmäßige Einkommen wird voll angerechnet." ???
eine sehr schwammische aussage
Kennt ihr euch da aus, oder in welchen Gesetzen kann ich das nachlesen.
Vielen dank im voraus.
gruß bambus7
als Faustregel bis 400 Brutto keine Anrechnung
die Berechnung ist analog wie bei BAföG
schau mal im § 23 Abs. 1 BAFÖG
bei 400 Brutto, abzgl SV etc. Freibetrag beträgt 255 Netto
allgemeine Info's zu BAB / Weisungen der BA / BABrechner
Förderung der Berufsausbildung im SGB III
(ab 01.04.2012) § 56 Berufsausbildungsbeihilfe bis § 71 Auszahlung
Förderung der Ausbildung (Reha) im SGB III
(ab 01.04.2012) § 112 bis § 128
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben SGB IX
Achtung, ab 2011 neu § 27 SGB II
mitunter können BAföG/BAB/Abg-Empfänger
Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft
beim JobCenter beantragen
ok danke für die nützlichen infos!
gruß bambus7
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