Besteht bei 711 € brutto = 565 € netto noch ein Anspruch auf BAB oder ist das Einkomen bereits höher als der maximale BAB Höchstbetrag?
Der Bedarf bei BAB ist nach oben hin eigentlich sehr weit offen.
Das hängt von vielen Faktoren ab. Am besten Du nutzt mal den BAB-Rechner.
Die Berechnung stellt auch auf dein zukünftiges Einkommen ab (i.d.R. für die nächsten 18 Monate).
Insoweit kann es aktuell sein, dass mit dem einzelnen Monatseinkommen noch was sich errechnet; rechnet man jedoch lt. Gesetz, dann kann es halt anders aussehen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Erhöhung im nächsten Lehrjahr).
allgemeine Info's zu BAB / Weisungen der BA / BABrechner
Förderung der Berufsausbildung im SGB III
(ab 01.04.2012) § 56 Berufsausbildungsbeihilfe bis § 71 Auszahlung
Förderung der Ausbildung (Reha) im SGB III
(ab 01.04.2012) § 112 bis § 128
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben SGB IX
Achtung, ab 2011 neu § 27 SGB II
mitunter können BAföG/BAB/Abg-Empfänger
Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft
beim JobCenter beantragen
Das Einkommen aus dem Ausbildungsverhältnis liegt über dem BAB Anspruch.
Bekommt man trotzdem Wohngeld? Laut Wohngeldrechner bestünde ein Anspruch. Die Wohngeldstelle verweist auf BAB.
Was tun?
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