Hallo,
Ich habe jetzt endlich mit 24 eine ausbildung bekommen, bin seit 8.9.2010 dabei.
Ich bekomme Brutto 740€ was netto ca 590€ entspricht.
Ich wohne mit meiner freundin zusammen sie ist auch in der ausbilding, miete zahlen wir jeder 360€ an die Vermieterin also insgesammt 720€ (WARM). Sie selber bekommt kein BAB und kein Kindergeld da ihre Eltern gut verdienen.
Bei mir ist es anders, meine eltern sind Harz4 und wohnen 500km weit weg.
Jetzt wollt ich fragen ob ich Anspruch auf BAB oder kindergeld habe? Ich weiß das es gewisse Einkommensgrenzen gibt aber bezieht sich das auf Netto oder Bruto?
Ich habe hier ein BAB Antrag liegen und das sind ja haufen anträge die man da einreichen muss, daher wollt ich erstmal fragen ob ichs überhaupt bekommen würde bevor ich meine Vermitering,Arbeitgeber etc die anträge gebe.
danke an euch
Kindergeld:
Wann wirst du 25?
Hast du Grundwehr- oder Zivildienst geleistet? Wenn ja, wie lange?
Wieviel verdienst du im 2. Ausbildungsjahr?
Bekommst du Sonderzahlungen, wie z.B. Weihnachtsgeld?
BAB:
Hier zählt dein durchschnittliches Einkommen der nächsten 18 Monate.
Kindergeld ist nicht abhängig vom Einkommen der Eltern, sondern von dem des Kindes. Wenn das Einkommen deiner Freundin also unter dem Grenzbetrag liegt, sollten die Eltern einen Antrag stellen.
Hey
Also Grund / Zivi musste ich nicht leisten, da ich aufgrund einer schwere krankheit ausgemustert wurde.
im 2 lehrjahr verdiene ich 790€ Brutto.
Sonderzahlungen und Weihnachtsgeld, gute Frage.. im Ausbildungsvertrag steht nichts davon.
Das steht so gut wie nie im Ausbildungsvertrag. Musst du vielleicht für die Familienkasse ein Formular vom Betrieb ausfüllen lassen, wo das abgefragt wird? Oder seit ihr tarifgebunden?
Es wäre auch wichtig zu wissen in welchen Monat du 25 wirst, da dann dein Kindergeldanspruch endet. Ohne dieses Wissen kann man auch keine Einkommensprognose fürs Kindergeld aufstellen.
Wann hast du dich für die Ausbildung oder andere Ausbildungen beworben? Was hast du in 2010 bis zum Ausbildungsbeginn gemacht - vorallem das bisherige Einkommen wäre wichtig?
Ich frage wegen dem BFH-Urteil vom 17.6.2010, Az. III R 34/09.
Zum Thema BAB wurde Dir ja in dem anderem Forum bereits geantwortet.
1. wenn du die Vordrucke vor dir liegen hast, dann kann man die Frage
Ich weiß das es gewisse Einkommensgrenzen gibt aber bezieht sich das auf Netto oder Bruto?
i.d.R. durch Lesen der Vordrucke bzw. der gestellten Fragen und der Hinweisblätter selbst beantworten.
2. ein weiteren Hinweis kann der BAB-Rechner sein, welcher auch Einkommensangaben (Brutto oder Netto ) abfragt.
3. der BAB-Rechner kann evtl. auch was zum Thema
daher wollt ich erstmal fragen ob ichs überhaupt bekommen würde bevor
beitragen
Ob du generell einen Anspruch hast, lässt sich nicht ausschließen (zu wenig Informationen).
Ob du bestimmte Freibeträge erhälst (eine frage beim BAB-Rechner zielt daraufhin)nkann ebenfalls nicht eingeschätzt werden -insoweit kann also das Ergebnis des BAB-Rechners auch um (u.U. mind. ) 56 Euro zu hoch ausfallen.
allgemeine Info's zu BAB / Weisungen der BA / BABrechner
Förderung der Berufsausbildung im SGB III
(ab 01.04.2012) § 56 Berufsausbildungsbeihilfe bis § 71 Auszahlung
Förderung der Ausbildung (Reha) im SGB III
(ab 01.04.2012) § 112 bis § 128
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben SGB IX
Achtung, ab 2011 neu § 27 SGB II
mitunter können BAföG/BAB/Abg-Empfänger
Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft
beim JobCenter beantragen
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