Hallo zusammen,
ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Ich bekomm momentan schon BAB(218€ Mietzuschuss,70€ Fahrgeld und dann noch ein bißchen damit ich auf meinen Grundbedarf von 341€ komme), wenn jetzt aber mein Vermieter die Miete um ca. 100€ erhöht, bekomme ich dann auch mehr BAB, weil mir ja denn von meinem Grundbedarf ca. 100€ fehlen.
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
MfG ChrisWest
Grundbedarf 341
Auswärtig 146
Miethöchstzuschuss 72
Die 341 stehen fest, wenn Du nicht zu Hause oder in einem Internat oder beim Ausbilder wohnst.
Da du nicht zu Hause(oder in einem Internat oder beim Ausbilder wohnst) wohnst, erhälst Du für Unterkunft die Pauschale von 146.
Sollte deine Miete (Warmmiete) größer als 146 sein, so wird der übersteigende Teil berücksichtigt bis max 72 Euro.
Steigt deine Miete kann also der Miethöchstzuschuss bis max 72 Euro steigen.
Rechnerisch (146 + 72) 218 euro; mehr wird an Miete nicht berücksichtigt in der BAB.
allgemeine Info's zu BAB / Weisungen der BA / BABrechner
Förderung der Berufsausbildung im SGB III
(ab 01.04.2012) § 56 Berufsausbildungsbeihilfe bis § 71 Auszahlung
Förderung der Ausbildung (Reha) im SGB III
(ab 01.04.2012) § 112 bis § 128
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben SGB IX
Achtung, ab 2011 neu § 27 SGB II
mitunter können BAföG/BAB/Abg-Empfänger
Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft
beim JobCenter beantragen
danke erstma für die Antwort
d.h. jetzt also das ich dann wenn die Miete 300€ beträgt, müsste ich die restlichen 82€ von demGrundbedarf 341€ abziehen.Richtig???
Und somit bleiben mir dann nur noch 259€ für den Rest(Essen trinken und so)
Versteh ich das jetzt richtig?
Ich glaube nicht, dass Du das verstanden hast, oder wir reden aneinander vorbei.
Beispiel;
Du erhälst 300 Euro BAB monatlich
Nun erhöht sich deine Miete von 300 auf 400 Euro.
Die monatliche BAB-Zahlung wird sich dadurch nicht erhöhen.
Bei 300 Euro hast Du schon den max. Bedarf (146 + 72= 218) erreicht. Der Bedarf kann sich daher nicht mehr erhöhen.
BAB berechnet sich doch so.
Wie Du nun die 100 Euro zusätzlich ausgleichst, dass ist allein vorerst Dein Problem.
Allerdings kann sich evtl. der Zuschuss zu den ungedeckten Kosten (bei der ARGE beantragen) dementsprechend erhöhen.
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Förderung der Berufsausbildung im SGB III
(ab 01.04.2012) § 56 Berufsausbildungsbeihilfe bis § 71 Auszahlung
Förderung der Ausbildung (Reha) im SGB III
(ab 01.04.2012) § 112 bis § 128
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben SGB IX
Achtung, ab 2011 neu § 27 SGB II
mitunter können BAföG/BAB/Abg-Empfänger
Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft
beim JobCenter beantragen
Eine Mieterhöhung in der Höhe ist nicht zulässig (§ 558 Abs. 3 BGB).
Oder schlagen deine Nebenkosten so zu Buche?
Für den durch das BAB nicht gedeckten Teil der Miete, kannst du einen Antrag nach § 22 Abs. 7 SGB II stellen. Die Arge wird hier aber dein gesamtes Einkommen berücksichtigten. Also auch das Kindergeld, welches beim BAB ja anrechnungsfrei ist.
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