Hallo,
vorab, an alle die sich Zeit für meine Situationen nehmen vielen Dank!
Kurz zu meiner Person :
18 Jahre alt, 2. Ausbildungsjahr Finanzkauffrau, 690Brutto ca. 520 Netto + Kindergeld monatlich (1. Ausbildung)
Ich muss aus familiären Gründen aus dem Haushalt meiner Großmutter ausziehen, zu meinen Eltern besteht wenig bzw kein Kontakt.
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Die letzte Woche habe ich mich erkundigt, auf welchem Wege mir Unterstützung gewährt werden kann, um eine eigene Wohnung zu finanzieren:
1 Anlaufstelle/ Arbeitsamt Bochum:
Informationen über BAB ( kommt für mich in Frage, sobald ich eine Wohnung angemietet habe) Laut BAB Rechner ca. 95€
Terminvereinbarung bei der örtlichen ARGE Stelle, welche für mich zuständig ist.
-> Dort wurde mir heute gesagt, dass ich kein Anspruch auf ALG2 habe, da ich Auszubildene bin.
!!Außerdem habe ich noch nichts für unser Land geleistet, was ich mir einbilden würde, wer meinen LUXUS alles bezahlen soll?!!
Laut Sachbearbeiterin: Ich müsste meinen Lebensunterhalt, Wohnung und sonstige Kosten durch Ausbildungsvergütung + BAB bestreiten.
Ein Tipp von ihr noch: Einen Antrag auf ungedeckte Kosten, könnte gestellt werden.
Nun meine Fragen:
-Ist es wirklich wahr, dass man so im Regen stehen gelassen wird?
-Was bedeuet "ungedeckte Kosten", um diese erstattet zu bekommen, gibt es bestimmte Voraussetzungen (m² + Kaltmiete)? Für eine Einzelperson gilt ja: max 233€ Kaltmiete und 45m²
Könnte ich mit diesem Zuschuss leben?
-Gibt es weitere Unterstützung neben BAB + ungedeckte Kosten
Vielen Dank nocheinmal für eure Hilfe!
Grüße aus Bochum
Sina
Noch zur Info:
Von meinen Eltern ist kein Unterhalt zu erwarten, da diese finanziell nicht besser gestellt sind als ich momentan.
Hallo,
ich bin etwas irritiert.
ich habe Dir heute ganz konkret am Telefon gesagt, was Du machen sollst, scheinbar findest Du aber meine Vorschläge nicht ausreichend. Selbstverständlich ist das Dein gutes Recht. Allerdings verderben bekanntlich viele Köche den Brei. Im Internet wirst Du bei 100 Forenanfragen Deinerseits ungefähr 98 falsche Antworten finden. Das Problem sind nicht die falschen Antworten, sondern daß Du Dich danach richten und entsprechend (falsch) reagieren könntest.
Ich habe Dir heute am Telefon gesagt, daß ich Dir einen entsprechenden Antrag für Deine persönliche Situation schreibe, ich habe Dir zugesagt, bei einer Ablehnung helfend zur Seite zu stehen. Das alles bedeutet aber, daß Du mir vertraust und nicht irgendwelche "flankierende" Ratschläge aus dem Internet in die Praxis umsetzt.
So, ich habe gesprochen!
Gruß!
allgemeine Info's zu BAB / Weisungen der BA / BABrechner
Förderung der Berufsausbildung im SGB III
(ab 01.04.2012) § 56 Berufsausbildungsbeihilfe bis § 71 Auszahlung
Förderung der Ausbildung (Reha) im SGB III
(ab 01.04.2012) § 112 bis § 128
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben SGB IX
Achtung, ab 2011 neu § 27 SGB II
mitunter können BAföG/BAB/Abg-Empfänger
Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft
beim JobCenter beantragen
An Hoppel:
Guten Morgen,
ich glaube da hatte sich etwas überschnitten, der Beitrag war von 08:40, wir hatten gegen 11 oder 12 telefoniert.
Nachdem ich hier meine Frage gestellt habe, habe ich erst die Nr. der Sozial-Hotline gefunden.
Sorry.
Vielen Dank noch einmal für Ihre Hilfe!
Sina910
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