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Thema: ALG II Anspruch als alleinerziehende Auszubildende

  1. #1
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    Frage ALG II Anspruch als alleinerziehende Auszubildende

    Guten abend!
    Ich habe da mal eine Frage die ich dringend beantwortet haben müsste.Also wenn sich jemand auskennt und mir weiterhelfen könnte wäre das echt klasse.
    Meine Frage:Ich (29) bin alleinerziehend (meine Tochter ist 9 jahre alt ),bin im 2.Ausbildungsjahr,erhalte BAB,meine Tochter ALG II,Habe ausgerechnet was einem ALG II-Empfänger in den selben Verhältnissen wie ich,nur halt ohne Arbeit ,zusteht.Dieser hätte genau soviel Geld wie ich.Steht mir denn kein Zuverdienst zu,wie einem Hartz4-Empfänger der einen Euro-Job macht?
    Ich hoffe es hilft mir jemand.Danke

    Lg Sunny479

  2. #2
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    Hallo,

    Habe ausgerechnet was einem ALG II-Empfänger in den selben Verhältnissen wie ich,nur halt ohne Arbeit ,zusteht.Dieser hätte genau soviel Geld wie ich.
    Das wage ich einfach mal zu bezweifeln.

    Steht mir denn kein Zuverdienst zu,wie einem Hartz4-Empfänger der einen Euro-Job macht?
    Du kannst anrechnungsfrei 100 € dazu verdienen.

    Gruß!

  3. #3
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    Frage

    Ich kann verstehen, dass dies für einige hier zweifelhaft erscheint aber leider ist es so.Des weiteren habe ich gelesen, dass jemandem der unter das Bafög-Gesetz fällt kein Hartz4 sondern nur der Mehrbedarf zusteht.
    An wen kann ich mich denn wenden wegen diesen 100 Euro Zuverdienst?

    Lg

  4. #4
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    Hallo,

    Des weiteren habe ich gelesen, dass jemandem der unter das Bafög-Gesetz fällt kein Hartz4 sondern nur der Mehrbedarf zusteht.
    Erstens fällst Du nicht unter dem "BaföG-Gesetz" und zweitens ist das richtig.

    An wen kann ich mich denn wenden wegen diesen 100 Euro Zuverdienst?
    Äh - hast Du denn einen Job, der dir 100 € im Monat bringt?

    Ansonsten - wie hoch ist das BAB sowie Deine Ausbildungsvergütung und wie hoch die Warmmiete?

    Gruß!

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