Guten abend!
Ich habe da mal eine Frage die ich dringend beantwortet haben müsste.Also wenn sich jemand auskennt und mir weiterhelfen könnte wäre das echt klasse.
Meine Frage:Ich (29) bin alleinerziehend (meine Tochter ist 9 jahre alt ),bin im 2.Ausbildungsjahr,erhalte BAB,meine Tochter ALG II,Habe ausgerechnet was einem ALG II-Empfänger in den selben Verhältnissen wie ich,nur halt ohne Arbeit ,zusteht.Dieser hätte genau soviel Geld wie ich.Steht mir denn kein Zuverdienst zu,wie einem Hartz4-Empfänger der einen Euro-Job macht?
Ich hoffe es hilft mir jemand.Danke
Lg Sunny479
Hallo,
Das wage ich einfach mal zu bezweifeln.Habe ausgerechnet was einem ALG II-Empfänger in den selben Verhältnissen wie ich,nur halt ohne Arbeit ,zusteht.Dieser hätte genau soviel Geld wie ich.
Du kannst anrechnungsfrei 100 € dazu verdienen.Steht mir denn kein Zuverdienst zu,wie einem Hartz4-Empfänger der einen Euro-Job macht?
Gruß!
Ich kann verstehen, dass dies für einige hier zweifelhaft erscheint aber leider ist es so.Des weiteren habe ich gelesen, dass jemandem der unter das Bafög-Gesetz fällt kein Hartz4 sondern nur der Mehrbedarf zusteht.
An wen kann ich mich denn wenden wegen diesen 100 Euro Zuverdienst?
Lg
Hallo,
Erstens fällst Du nicht unter dem "BaföG-Gesetz" und zweitens ist das richtig.Des weiteren habe ich gelesen, dass jemandem der unter das Bafög-Gesetz fällt kein Hartz4 sondern nur der Mehrbedarf zusteht.
Äh - hast Du denn einen Job, der dir 100 € im Monat bringt?An wen kann ich mich denn wenden wegen diesen 100 Euro Zuverdienst?
Ansonsten - wie hoch ist das BAB sowie Deine Ausbildungsvergütung und wie hoch die Warmmiete?
Gruß!
Lesezeichen