Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage bezüglich des Freibetrags des Lebenspartners in Hinsicht auf den BRB-Anspruch.
Meine Freundin wohnt derzeit in einer ~400€ teuren Wohnung und möchte mit mir zusammen ziehen. Dafür würden wir uns gern eine neue Wohnung suchen. Meine Freundin erhält aufgrund ihrer niedrigen Ausbildungsvergütung (~350€) weiterhin ungefär 350€ BRB. Sie wird im Sommer 25Jahre alt und konnte aufgrund schwerwiegender sozialer Probleme nicht weiter bei ihrer Mutter (Eltern geschieden) wohnen. Ich selbst bin Student und verdiene zwischen 600-1000€ im Monat. Uns wurde (die Quelle habe ich leider vergessen) erzählt, dass mein Einkommen, sofern meine Freundin und ich zusammen ziehen würden, mit ihrem BRB-Zuschuss verrechnet werden würde. Des Weiteren habe ich nun aber gelesen, dass ein gewisser Freibetrag von 1040€ existiert, der von meinem Einkommen nicht angerechnet werden darf. Ist die Annahme dann soweit richtig, dass wir ohne Probleme zusammen ziehen könnten, ohne eine Kürzung des BRB meiner Freundin fürchten zu müssen? Sind die Informationen über diesen Freibetrag noch aktuell? Inwiefern spielt mein Kindergeld da eine Rolle?
Ich bin für jede Hilfe dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Pfahlpunkt
Mit Lebenspartner ist das nicht so gemeint, dass man mit Freund oder Freundin zusammen wohnt. Hier geht es darum, dass es sich um eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder Ehe handelt. Ist dies nicht der Fall, wird das Einkommen des Partners nicht berücksichtigt, da keine Unterhaltspflicht untereinander besteht. Der Partner ist in diesem Fall nur wichtig, dass die Wohnkosten (Miete) auf zwei Personen aufgeschlüsselt wird, das Einkommen ist ohne Belang.
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