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Thema: Anspruch auf BAB?

  1. #1
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    Frage Anspruch auf BAB?

    Hallo !

    hab mal einpaar fragen zu BAB (Berufsausbildungsbeihilfe).
    Ich hoffe jemand kennt sich damit gut aus, denn nicht mal das Arbeitsamt wollte mir eine Antwort geben.

    Erstma (eventuell) hifreiche Informationen:

    1. fange in diesem sommer eine ausbildung an (zur Zahntechnikerin)

    2. verdiene im ersten Lehrjahr Brutto ca 150 (ist meine erst ausbildung)

    3. bin 18 und würde gern mit meinem Freund in eine gemeinsame wohnung ziehen

    4. mein vater verdient etwa 1200 und meine mutter ist arbeitslos (bekommt kein alg 1 und kein alg2......sie bekommt nur das kindergeld)

    5. ich würde mein kindergeld (wenn ich ausziehe) bekommen (sind 180)

    Meine Fragen:

    1. würde das Einkommen meines Freundes, wenn wir zusammen ziehen und gemeinsam im Mietvertrag stehen mit dem Einkommen meiner Eltern angerechnet werden?

    2. wird es als eheähnliche gemeinschfat angesehen?

    3. zu2.: wird dann sein Einkommen mit berechnet?

    4. zieht es irgenlwelche Konsequenzen mit sich, wenn er mit mir zusammen zieht?


    Freu mich schon auf eure Antworten.
    Im vorraus schon mal vielen, vielen Dank!

    Mfg Tani

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Zu deinen Fragen:

    Das Einkommen deines Freundes ist uninteressant. Hier spielt es nur eine Rolle, wenn ihr zusammenziehen würdet, dass die Miete durch zwei Leute geteilt wird.

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Hallo,
    Danke für deine Antwort!

    Hab da mal noch eine Frage....
    ich habe vor ein paar Tagen erfahren, das mein Vater ca. um die 1800€ verdient und nicht 1200€....dieser Betrag liegt ja nun weitaus über dem Freibetrag (1440€) für BAB.... ich habe gelesen, das wenn man ein Geschwisterkind hat, der Freibetrag mit ca 400€ erhöht wird...da ich 2 kleine Geschwister habe (beide gehen zur schule),wird da dieser betrag verdoppelt? Also auf 800€ + die 1440€ , das ein Freibetrag von ca. 2240€ raus kommt?

    Danke im vorraus

    Mfg Tani

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