Hat eine verheiratete, (getrennt lebende, Trennung wurde noch nicht beim Anwalt beantragt), in einer WG wohnende, alleinerziehende junge Frau ein Anrecht auf BAB in der Erstausbildung?
Können die Eltern in diesem Fall zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet werden und müssen diese per Einkommenssteuererklärung ihr Einkommen nachweisen? Gilt in diesem Fall die Ehe als Versorgungsgemeinschaft?