+ Antworten
Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Azubi ab August - Anspruch auf BAB? Blicke nicht ganz durch...

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    11.01.2010
    Beiträge
    1

    Ausrufezeichen Azubi ab August - Anspruch auf BAB? Blicke nicht ganz durch...

    Also.
    ab august 2010 werde ich eine duale ausbildung beginnen.

    die ausbildungsstelle ist etwa 30 km entfernt, doch aufgrund echt schlechter verbindungen, fährt man mit dem bus
    etwa 1h 25min - und der bus fährt nur ca alle 2 stunden...

    die ausbildungsvergütung beträgt
    1. jahr - 468 €
    2. jahr - 566 €
    3. jahr - 701 €
    brutto.

    ich bin 19 jahre alt und würde auch sehr gern ausziehen, einfach auch, um der ganzen fahrerei zu entgehen, die dann aus einem 8 std arbeitstag einen 12 stunden tag macht, weil man einfach so schlecht hin und her kommt.

    die jahreseinkünfte meiner eltern weiß ich leider noch nicht genau, aber ich weiß, dass wir am existenzminimum leben, etwa 1100 -1400 euro im monat für 4 personen (mutter, vater (verheiratet) und 2 kinder (gemeinsame) haben (mein bruder geht noch zur schule, ist in der 7. klasse).
    meine eltern sind beide selbstständig und versuchen, nicht hartz beantragen zu müssen.

    nun habe ich zwar schon einiges durchgelesen zum BAB, doch einiges wird mir einfach nicht so ganz klar:

    - ich habe gefunden, dass erst leistung gewährt wird, wenn man "von zuhause ausziehen MUSS". auf der suche nach der grenze, ab wann man denn ausziehen muss, bin ich darauf gestoßen, dass man mind. 2 1/2 std mit öffentlichen verkehrsmitteln unterwegs sein muss

    - auch habe ich gelesen, dass BAB gewährt wird, wenn man über 18 ist
    (dh jeder der über 18 ist, kann von zuhause ausziehen "müssen", auch wenn er in der selben stadt wohnen würde?!=

    ------------------

    hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen...
    falls noch weitere angaben benötigt werden, versuche ich sie natürlich rauszufinden...

  2. #2
    Super-Moderator
    Registriert seit
    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    1.936

    Standard

    Hallo,

    dass man mind. 2 1/2 std mit öffentlichen verkehrsmitteln
    Das gilt nur für Auszubildende unter 18 Jahren. Insofern könnte durchaus ein BAB-Anspruch vorliegen, wenn Du dann tatsächlich von zu Hause ausgezogen bist. Abgesehen davon wird i.A. auch "nur" von 2 Stunden ausgegangen.

    Gruß!

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Mein Einkommen - Blicke nicht ganz durch und bin mir unsicher
    Von sakura im Forum Einkommen und Vermögen
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 14.04.2011, 08:32
  2. elterunabhängiges Bafög für BKFH... Blicke leider nicht ganz durch
    Von RomeoRom im Forum Elternunabhängiges BAföG
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 22.11.2010, 05:26
  3. Habe ich Anspruch ? Ich verstehe es nicht ganz
    Von Kausu im Forum Elternunabhängiges BAföG
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 17.10.2010, 00:43
  4. Bafög+Fachabi ab August (17J)??!!
    Von Da.vi im Forum Anspruch und Antrag
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 28.04.2010, 22:12
  5. Habe ich Anspruch? Bin mir nicht ganz sicher...
    Von Nesta im Forum Anspruch und Antrag
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 31.08.2009, 14:31

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein