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Thema: Darf Krankengeld vom Vater angerechnet werden?

  1. #1
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    Standard Darf Krankengeld vom Vater angerechnet werden?

    Hallo!

    Also ich bin seit über 4 Monaten am kämpfen ums BAB.

    Bin 28 Jahre alt und im 1. Lehrjahr zum Kfz-Mechatroniker.

    So mein antrag wurde zum ersten mal abgelehnt, da mein beruf nicht förderungsfähig ist - einspruch und ablehnung zurückgenommen - alles prima.

    nachdem ich nachgefragt habe bis wann ca. der bescheid kommen sollte, wurde mir wieder mitgeteilt das mein antrag abgelehnt wird, da mein vater zuviel verdienen würde.

    fakt ist das mein vater 2008 die diagnose krebs bekommen hat und das ganze komplette jahr vom krankengeld gelebt hat. Darf das als gehalt angerechnet werden? fällt das nicht unter den progressionsvorbehalt also meine steuerberaterin ist sich sicher das es nicht als gehalt angerechnet werden darf. was mich auch wundert ist, das meine mutter ihr einkommen nur vom letzten jahr vorlegen mußte und mein dad anscheinend die letzten drei jahre. wieso das? versteh ich beim besten willen nicht.

    hab natürlich wieder einspruch eingelegt, da ich es eine frechheit finde und bat um genaue erläuterung der ablehnung.
    mir würden pro monat fast 700 euro beihilfe zustehn und um die werde ich natürlich mit allen mitteln kämpfen.

    Wäre über eine aufklärung bzw. rat und hilfe seeeehr dankbar.

    mfg

    Mike

  2. #2
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    Standard

    Hallo,

    das Krankengeld ist ein ganz normale (Ersatz-)Einkommen, welches durchaus bei Leistungen wie dem BAB angerechnet wird. Insofern dürfte Dein Widerspruch erfolglos sein. Der von Dir angeführte Progressionsvorbehalt hat absolut nichts mit irgendwelchen Leistungen zu tun, sondern bedeutet nur (vereinfacht dargestellt) einen erhöhten Steuersatz.

    Gruß!

  3. #3
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    Standard

    na großartig - und warum wollten die vom vater das einkommen von den letzten drei jahren und von meiner mutter nur vom letzten jahr?

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