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Thema: BAB -> Mit freund + weitere Fragen

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard BAB -> Mit freund + weitere Fragen

    Hallo,
    ich schilder mal meine Situation:

    Ich bin 20Jahre jung und wohne eigentlich bei meiner Mama und ihren
    2 Kindern (schüler) zuhause. Ab dem 1.8.2009 fängt meine Ausbildung
    als Kauffrau im Einzelhandel an.
    Ausbildungsgehalt 1Jahr ca 550euro 2.Jahr 650euro und 3 jahr 720 euro Brutto.
    Das Unternehmen is ca. 10min zu Fuss erreichbar, jedoch is die Schule am andern ende der Stadt.
    Meine Mama wohnt in Recklinghausen und meine Ausbildung ist in Dresden, das sind ca 550 km
    entfernung. In Dresden werde ich mir mit meinem Freund eine Wohnung suchen, die Mietkosten teilen wir uns dann auf. Mein Freund arbeitet als Kaufmann für Versicherung und Finanzen er ist ausgelernt.

    Meine Fragen:
    - Darf ich mit meinem Freund zusammen ziehn ohne das sein Gehalt mit verrechnet wird? Oder
    müssen wir als WG zusammen leben? Wie hoch dürfen die Mietkosten sein? usw?

    - Bekomm ich Fahrkosten für die öffentlichen Verkehrsmittel für die schule gestellt?

    - Muss ich das Elternhaus als 2. Wohnsitz melden um kosten erstattet zu bekommen wenn ich diese besuche?

    - Muss ich noch iwas beachten?

    - Wo beantragen und was brauch ich alles?


    Danke schonmal =)
    Zimzicke
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  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Klausi W.
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    Standard

    Es kann dir niemand verbieten, mit deinem Freund zusammenzuziehen und auch wird sein Einkommen nicht angerechnet, da er dir in keinerleiweise zu Unterhalt verpflichtet ist. Auch die Höhe der Mietkosten spielt insofern keine Rolle, da es für die Miete nur eine Pauschale gibt.

    Die Pauschale beträgt 146 € für Miete. Es werden noch maximal bis zu 72 € zusätzlich gezahlt, wenn die Miete (also dein Anteil von 50% daran) den Betrag von 146 € übersteigen.

    Zusätzlich wird ein monatlicher Bedarf von 14 € gezahlt, damit du eine Familienheimfahrt pro Monat machen kannst.

    Für die Fahrkarte zur Schule/ Ausbildungsbetrieb werden maximal 41 € gewährt.

    Den Antrag stellst du bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Mitnehmen solltest du deinen Ausbildungsvertrag, aus dem die Dauer und Art der Ausbildung sowie die Vergütung hervorgeht. Und für die Mietpauschale natürlich den Mietvertrag der Wohnung.

    Weitere Informationen zur BAB: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/kar...sbeihilfe.html

    Klausi
    Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten

  3. #3
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    Wie is das mit Wohnort melden?
    Um Heimfahrtkosten zu bekommen, muss ich da etwas beachten?
    Also muss ich Dresden (wo ich wohnen werde) als 1st Wohnsitz melden und Recklinghausen als 2 Wohnsitz? Weil dann fallen wieder iwelche unnötigen steuern an oder wie läuft das?

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