Hallo,
ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen..
folgendes; ich habe bis 31.3. in einer WG gewohnt. Von dort aus bin ich ins Studentenwohnheim gezogen und habe das Zimmer bis zum 31.7. gemietet. Ich kann da leider nicht mehr wohnen bleiben. Jetzt auf die schnelle finde ich nichts neues und das Semester (Vorlesungszeit) ist so gut wie vorbei..
Ich würde bis Oktober bei einem Freund unterkommen können...
Wie verhält sich das dann mit meinem Bafög? Ich wohne dann quasi Übergangsweise bei ihm und steuere zur Miete bei. Würde aber keinen "richtigen" Mietvertrag machen.
Muss man einen festen Wohnsitz haben oder kann man für einen gewissen Zeitraum "wandern"..
(Hauptwohnsitz ist noch meine alte WG)
...wie siehts damit aus..
Wenn Du bei Deinem Freund wohnst, wohnst Du "nicht bei den 'Eltern".
Dein Freund soll Dir lediglich auf einem sog. Sonderformular "Wohnung" bestätigen, daß Du bei ihm wohnst. Nach der Miethöhe wird nicht (mehr) gefragt.
Und Ummeldung... dafür interessiert sich nicht das BAFöG-Amt doch die Stadtverwaltungen sind oftmals sehr humorlos
Doch ich würde den Hauptwohnsitz nicht in der der alten WG belassen. Du solltest Dich ummelden. Ggf. auch zum Elternhaus!
Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.![]()
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