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Thema: Vater lebt in Dänemark + zahlt keinen Unterhalt

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    30.10.2011
    Beiträge
    1

    Standard Vater lebt in Dänemark + zahlt keinen Unterhalt

    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und weiß nicht, ob ein ähnliches Thema schon existiert ...

    Ich studiere seit einem Jahr und habe bisher keinen Bafög-Antrag gestellt.

    Ich lebe bei meiner Mutter, die für mich aufkommt, mein Vater lebt in Dänemark.

    Seit ich im Mai 21 wurde, zahlt er keinen Unterhalt mehr, mit der Begründung, dass Väter in Dänemark nur bis zum 21. Lebensjahr für ihre Kinder aufkommen müssen.
    Ich bin sein einziges Kind, allerdings lebt er mit einer jüngeren Lebensgefährtin zusammen, die ein Kind mit in die Beziehung gebracht hat. Er verdient gutes Geld (wie viel genau, weiß ich nicht, jedenfalls hat er in DK ein Haus gekauft, hat mehrere Autos usw.)

    Meine Mutter hat keinen neuen Partner, ich lebe mit ihr allein zusammen.

    Mein Vater macht - wie gesagt - keine Angaben zu seinem Verdienst.
    Da im Bafög-Antrag das Einkommen beider Elternteile angegeben werden muss, kann ich keinen Antrag stellen.

    Meine Mutter hatte sich seinerzeit mit meinem Vater nur gütlich mündlich auf 200 € Kindesunterhalt geeinigt, die er ja jetzt seit einigen Monaten auch nicht mehr zahlt. Sie hat ihm gegenüber nie einen 'Titel' gehabt. Meine Eltern sind auch nicht geschieden, meine Mutter hatte wohl immer Angst vor den ganzen Problemen, die sich vor ihr bei solch einer 'Auslandsscheidung' auftürmten.

    Hat von Euch jemand Erfahrung mit einem solchen Problem?

    Kann man sich an das Konsulat des betreffenden Landes wenden und um Unterstützung bitten?

    Oder helfen auch die Jugendämter weiter, obwohl ich schon 21 bin?

    Danke im Voraus für Eure Antworten!

    Catharina

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Beiträge
    409

    Standard AW: Vater lebt in Dänemark + zahlt keinen Unterhalt

    Mach es Dir ganz einfach...
    Beantrage BAföG und gib die Adresse Deines Vaters in DK an.
    Gleichzeitig stellst Du den Vorausleistungsantrag mit der Erklärung, daß Du die Einkommensunterlagen Deines Vaters nicht vorlegen kannst (Vergl. § 36 Abs. 2 Nr. 1 BAföG) und erfolglos versucht hast, sie zu erhalten.
    Das Studentenwerk wird sich mit Deinem Vater - ggf. über die Deutsche Botschaft - in Verbindung setzen und sich für Dich einsetzen!

    Nach § 51 Abs. 2 BAföG hättest du sogar Anspruch auf Abschlagzahlung i. H. von bis zu 360 € für insg. vier Monate, abhängig vom zu erwarteneden Förderungsbetrag.
    Also, warum auf Geld verzichten, wenn Du es bekommen könntest

    Viel Erfolg!
    Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
    Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.

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