Hallo,
ist es möglich Härtefreibeträge für ein behinderten Elternteil zu beantragen, auch wenn dieser Elternteil einen nicht adoptiert hat, aber mit den leiblichen Elternteil nicht andauern getrennt lebt?
Gruß xyyyy
Das Einkommen von Stiefeltern wird in der BAföG-Berechnung ohnehin nicht berücksichtigt. Oder geht es hier darum, ob der leibliche Elternteil einen Freibetrag für den behinderten Partner geltend machen kann?
Danke für die schnelle Antwort.
Ein Elternteil von mir ist behindert und ist auch gleichzeitig mein Stiefelternteil. Da mein leiblicher Elternteil mit dem Stiefelternteil zusammen eine Wohnung haben und nicht getrennt leben, habe ich mir gedacht, dass ich dadurch einen Härtefreibetrag direkt wegen der Behinderung des Stiefelternteil beantragen kann.
Aus deine Antwort vermute ich mal, dass dies nicht direkt über den Stiefelternteil funktioniert. Könnte also mein leiblicher Elternteil einen Freibetrag wegen den behinderten Partner geltend machen?
Gruß xyyy
Geändert von xyyy (09.05.2011 um 00:34 Uhr) Grund: Frage, falsch verstanden
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