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Thema: 50 Tage Regelung + BAföG

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    26.04.2011
    Beiträge
    1

    Standard 50 Tage Regelung + BAföG

    Hallo!
    Ich bin Studentin im 2. Semester und bekomme den BAföG Höchstsatz.
    Ich wohne alleine und bezahle das Appartment + Stromkosten teils selbst, teils helfen die Eltern dazu so gut sie können.
    Nun habe ich vor, einen Nebenjob anzunehmen um meinen Eltern nicht mehr auf der Tasche zu liegen.
    Das Studium ist wirklich sehr zeitintensiv und hart, aber ich denke ich habe jetzt einen passablen und flexiblen Nebenjob gefunden.
    Nun wurde mir angeboten eine kurzfristige Beschäftigung (auch: 50-Tage-Regelung) einzugehen.
    Ich bin da etwas skeptisch, da ich eher zu einem 400€ Basis-Job tendiere (auch wahlweise möglich), da mir auch bekannt ist, dass man zusammen mit BAföG einen solchen annehmen darf.
    Ich möchte genauere Informationen bezüglich der Einkommenshöchstätze bei Nebenjobs und vielleicht einen Vorschlag welcher Arbeitsvertrag vorteilhafter, und am besten unkomplizierter ist

    Danke schonmal

    Gruß

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tinchen
    Registriert seit
    21.09.2006
    Beiträge
    365

    Standard AW: 50 Tage Regelung + BAföG

    Hallo Aelenka,

    es spielt für dich keine Rolle, welchen Arbeitsvertrag du annimmst. Die kurzfristige Beschäftigung ist eine Beschäftigung ohne Sozialversicherung, der 400€ Job wird bei der Minijob Zentrale angemeldet.

    In der Summe ist für die Beides egal, da du dein Einkommen mit dem BAföG abgleichen musst und hierfür spielt es keine Rolle, ob die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig oder sozialversicherungsfrei gewesen ist. Einkommen bleibt eben Einkommen.

    LG

    Tinchen

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