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Thema: Rückforderung Bafög

  1. #1
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    Standard Rückforderung Bafög

    Hallo; ich schildere kurz mein Problem: Ich studiere seit dem WS 2010/11 im Masterstudiengang Geschichte, zuvor habe ich in 6-Semestern in den Bachelor gemacht. Das ganze Bachelorstudium habe ich Bafög bekommen wie auch jetzt im Master. Nun verlangt das Bafög-Amt aber, dass ich die Bafög-Beiträge der Monate Oktober und November 2010 umgehend zurückzahle, weil mein Bachelorzeugnis auf den 6. Dezember 2010 datiert ist und ich somit erst an diesem Tag das Studium abgeschlossen hätte. Tatsächlich habe ich allerdings schon am 20. September 2010, also noch im SS 2010 alle notwendigen Studienleistungen erbracht, inklusive meiner Abschlussarbeit. Allerdings hatten meine Gutachter erst Anfang Dezember die Gutachten eingereicht, die halt noch zur Ausstellung meines Zeugnisses notwendig waren. Ich selbst kann also nichts dafür, dass das Zeugnis erst im Dezember (WS 2010/11) und nicht noch im SS 2010 ausgestellt wurde, da ich alle Sachen fristgerecht erbracht habe. Meine Frage nun: Kann das Bafög-Amt das Geld der Monate Oktober und November zurückverlangen, mit der Begründung, dass das Bachelorzeugnis im Dezember, also im WS 2010/11 ausgestellt und nicht noch im SS 2010, wofür ich aber gar nichts kann? Ich hoffe, ich habe das Problem verständlich beschreiben können und ihr könnt mir antworten.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Grundsätzl. hat das BAföG Amt Recht.

    Wann und wie hast Du erfahren, dass Du den BA bestanden hast?
    BAföG
    http://www.bafoeg.bmbf.de

    * Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
    * Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html
    * Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
    * Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.

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