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Thema: Rückwirkende beurlaubung/krank

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    23.11.2010
    Beiträge
    1

    Standard Rückwirkende beurlaubung/krank

    Hallo!

    Ich bin neu hier und suche Hilfe.
    Ich studiere Medizin und bekomme Bafög.
    Jetzt ist mir aber folgendes Passiert:
    Ich wollte im Frühjahr 2010 mein erstes Staatsexamen (physikum) machen. War jedoch zu dem Zeitpunk leider im Krankenhaus, so das ich die Prüfung auf Sommer verschieben musste. Ich hatte mich auch für das Sommerphysikum angemeldet, erlitt aber leider einen Rückfall und konnte wieder nicht an der Prüfung teilnehmen, da ich 11 wochen im Krankenhaus lag. Eine Freundin meinte nun zu mir, ich soll rückwirkend die letzten zwei Semster als Urlaubssemster beantragen, damit die nicht in meine Regelstudienzeit reinfallen.
    Nun meine Frage: wenn ich rückwirkend Urlaubssemster beantrage, muss ich dann auch mein Bafög zurückzahlen?

    Danke für die Antworten! Viele Grüße

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    11.10.2010
    Ort
    Niedersachsen
    Beiträge
    405

    Standard

    1. wenn Du dich rückwirkend beurlauben lässt, darfst (musst) Du das BAföG zurückzahlen § 20 BAföG Gesetz - Rückzahlungspflicht - Berufsausbildungsförderungsgesetz

    2. die Förderungshöchstdauer kann nach § 15 Abs. 3 BAföG z. B. wegen krankheit, verlängert werden § 15 BAföG Gesetz - Förderungsdauer - Berufsausbildungsförderungsgesetz

    Lass dich vom zuständigen BAföG Amt ausführlich beraten!
    BAföG
    http://www.bafoeg.bmbf.de

    * Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
    * Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html
    * Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
    * Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.

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