Hallo,
ich habe BaföG beantragt, einen Negativbescheid erhalten, gegen diesen Widerspruch eingelegt und daraufhin den gleichen Bescheid wie vom Anfang nochmals erhalten (obwohl in Gesprächen Zugeständnisse zu Änderungen gemacht wurden) und natürlich wieder Widerspruch eingelegt. Letzteres war im August, jetzt ist es Ende November und ich habe immernoch nichts vom BaföG-Amt gehört.
Innerhalb welcher Fristen muss das Amt tätig werden und was habe ich für Mittel, um den Vorgang zu beschleunigen?
Schau mal im 2. Bescheid (Widerspruchsbescheid?) in den Rechtsbehelf. Wer ein erneuter Widerspruch möglich oder hättest du innerhalb Monatsfrist klagen müssen?
Ein erneuter Widerspruch wäre möglich, ja. (Ich glaube, da nichts geändert wurde ....?!)
War ein Widerspruch möglich oder glaubst du nur? Auch wenn sich an den Beträgen nichts geändert hat, kommt es darauf an, was in der Rechtsbehelfsbelehrung steht.
Dort steht definitiv drin, dass ich Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen darf.
Dann ruf mal beim BAföG-Amt an und frag nach dem Bearbeitungsstand.
Zur weiteren Vorgehensweise schau mal in § 75 VwGO.
Hallo zusammen!!! hab heute ein Brief bekommen vom BAföG-Amt darin steht wegen nicht nachkommen ihres Mitwirkungpflichten werden die bereits erbrachten Leistungen zurückgefordert... anscheinend haba ich ein Formular nicht rechzeitig abgegeben....mir wurde aber eine frist gewährt zum wiederspruch..... muss ich jetzt alles zurück zahlen oda kann ich das noch nachreichen und kann dem ganzen entgehen... Dringend![]()
Innerhalb der Rechtsmittelfrist die fehlenden Unterlagen nachreichen! Dann erfolgt ggf. die Neuberechnung.
siehe hierzu § 60 ff SGB I
BAföG
http://www.bafoeg.bmbf.de
* Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
* Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html
* Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
* Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.
Lesezeichen