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Thema: Kein Unterhaltsanspruch, trotzdem Bafög?

  1. #1
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    Standard Kein Unterhaltsanspruch, trotzdem Bafög?

    Hallo, ich hab da mal eine Frage. Ich bin nun 21 Jahre alt und mein Vater muss seid meinen 18 Lebensjahr kein Unterhalt mehr für mich zahlen.Das wurde vom Gericht so gesagt. Er wurde freigestellt vom Unterhalt weil ich keine Schule/Ausbildung gemacht habe. Kann/muss er dann trotzdem Bafög für mich zahlen wenn ich jetzt meinen Hauptschulabschluss nachholen will???

  2. #2
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    Standard

    Dein Vater kann keine BAföG zahlen, höchstens Unterhalt.

    Die Gerichtsentscheidung von vor 3 Jahren könnte unwirksam werden, wenn du wieder eine Ausbildung beginnst. Was hast du denn in den letzten 3 Jahren gemacht?

    Was ist mit deiner Mutter?
    Lebst du allein oder bei ihr?

    Sobald du eine Schulausbildung beginnst, solltest du einen Antrag auf Schüler-BAföG stellen. Gleichzeitig deine Eltern um Auskunft über ihr Einkommen bitten (sofern es kein elternunabhängiges BAföG ist, musst das ohnehin).

    Danach ausrechnen, ob und in welcher Höhe dir deine Eltern noch Unterhalt schulden. Ob der Unterhaltsanspruch gegenüber deinen Eltern endgültig verwirkt ist, wäre eine Einzelfallentscheidung, wo man mehr über deinen Wertegang wissen müsste. Scheint ja so, als hättest du schon lange vor dem 18. Geburtstag die Schule geschmissen, wenn es nichtmal zum Hauptschulabschluss gereicht hat.
    Im Zweifel muss das wieder ein Gericht klären.

  3. #3
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    Naja, ich hatte mit 16 die Schule geschmissen. Später dann habe ich mich für die Hauswirtschafts-Schule angemeldet wo ich nur ein paar mal hingegangen bin. Habe das dann auch geschmissen. Seitdem muss mein Vater keinen Unterhalt mehr zahlen.
    Meine Mutter ist Verheiratet (Hausfrau) und ihr Mann geht als LKW-Fahrer arbeiten.
    Wie du schon sagst, die Schule habe ich 2 mal vor meinen 18. Geb. geschmissen.....

    Ach ja, ich habe eine eigene Wohnung seid ein paar Jahren und habe einen Sohn von 4 Jahren.....

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