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Thema: umzug ???????

  1. #1
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    Frage umzug ???????

    Hallo ich bin 21jahre alt bekomme schüler bafög 416 und vom job center bekommen ich 136 mietzuschuss und habe meine eigene wohnung und jetzt möchte ich mit meinen Freund zusammen ziehen aber ich weiß nicht genau ob er dann mit angerechnet wird da er gut verdient....

  2. #2
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    Zitat Zitat von Jenny1989 Beitrag anzeigen
    aber ich weiß nicht genau ob er dann mit angerechnet wird da er gut verdient....
    Beim Mietzuschuss wird das spätestens nach einem Jahr passieren (§ 7 Abs. 3 und 3a SGB II).
    Bei deinem Kindergeld spielt sein Einkommen nur eine Rolle, wenn ihr ein gemeinsames Kind unter 3 Jahren habt oder heiratet.

  3. #3
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    Frage

    hallo aber ich muss es doch beim job center melden und da wollen die doch von ihm ein gehaltsnachweiß bestimmt sehen und meine frage ist jetzt was wird mir gekürzt ? können die mir mein schüler bafög kürzen ?? wollen die ein nachweiß von mein freund haben was er verdient ?? und darf ich einfach umziehen oder muss ich ein antrag stellen beim bafög amt ich habe keine ahnung =(

  4. #4
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    Das Job-Center darf dir dein Schüler-BAföG nicht kürzen. Das kommt ja vom BAföG-Amt. Du musst das getrennt sehen.

    Mietzuschuss: Eine Bedarfsgemeinschaft seit ihr vermutlich erst nach einem Jahr. Ab dann wird sein Einkommen voll mit eingerechnet. Aber wenn sich durch den Zusammenzug deine Miethöhe ändert, kann sich natürlich vorher schon der Mietzuschuss reduzieren.
    Schüler-BAföG: Meines Wissens würde nur Einkommen eines Ehepartners berücksichtigt. Da bin ich aber nicht sicher.

  5. #5
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    Beim BAföG wird nach § 11 Abs. 2 BAföG nur das Einkommen der leiblichen Eltern, des Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners angerechnet.

    Somit bleibt das Einkommen deines Freundes unangetastet.
    BAföG
    http://www.bafoeg.bmbf.de

    * Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
    * Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html
    * Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
    * Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.

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