Mein Sohn (25) beginnt sein Studium. Es gibt für ihn kein Kindergeld mehr, er erfüllt aber auch nicht die Anforderungen für ein elternunabhängiges Bafög. Er wird nur wenig [B]afög bekommen und ich muss ihm ziemlich viel Unterhalt bezahlen, aber auch viel Einkommenssteuer. Meine Frage: Kann ich den Unterhalt von der Steuer absetzen, weil er zu alt für Kindergeld ist? Kann ich seinen Krankenkassenbeitrag, seine Fachbücher, den Semesterbeitrag absetzen? Mit weniger Steuerbelastung würde mir meine Unterhaltspflicht viel leichter fallen.
Ja, du kannst die Unterhaltsaufwendungen steuerlich geltend machen. Schau mal in § 33a Abs. 1 EStG.
Du kannst dir auch für 2011 einen Freibetrag eintragen lassen und zahlst somit bereits laufend weniger Steuern.
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