Hallo,
in absehbarer Zeit ziehe ich mit meiner Freundin zusammen, während ich aktuell Bafög beziehe (wie auch das Posting hier in diesem Forum schleierhaft erahnen lässt...) Der Mietvertrag ist von meiner Partnerin unterzeichnet. Natürlich aber leiste ich meinen Anteil an den Kosten (rund 250 Euro)
Dabei stellen sich mir folgende Fragen:
[1] Ich habe jenes Formular gefunden - reicht dieses als Kosten-Beleg oder sind weitere Anlagen wie Überweisungsnachweise oder Kopie des Mietvertrags (beglaubigt?) erforderlich.
[2] In welcher Höhe ist denn mit Mietzuschlag zu rechnen?
Bin insofern verwirrt, als dass ich bisher die Zahl von 72 Euro im Kopf hatte. Nun allerdings lese ich von 218 Euro, die sich aus 146 Euro und 72 Euro zusammensetzen - letztere weil die Mietkosten 146 Euro übersteigen.
[3] Ganz dumm gefragt: Besteht überhaupt Anspruch auf Mietkostenzuschlag? Die Wohnung befindet sich nicht in meinem oder ihrem Besitz, dennoch: Gibt es Faktoren, die zum Ausschluss führen?
[4] Dann wiederum habe ich davon gelesen, dass der Mietkostenzuschlag ab Oktober (?) pauschalisiert wird - stimmt das? Monat richtig? Und wenn korrekt, stellt sich die Frage wie diese Pauschale ausfällt.
Dem/Der Antwortenden sei mein aufrichtigster Dank Gewiss
Viele sonnige Grüße!
P.s. ich hoffe das Unter-Forum hier ist richtig gewählt - sollte dem nicht so sein, bitte ich um Entschuldigung und Verschiebung des Themas (habe es allerdings nicht beim Wohngeld eingegliedert, da das ja wieder eine ganz andere Sparte ist)
Ach verdammt, habe etwas vergessen (gibt es hier eine Editier-Funktion? Finde irgendwie keine...)
Fällt der Mietkostenzuschlag unter den Betrag, der zurückzuzahlen ist?
http://www.*****************/forum/b...abg-11573.html
Dort ist auch eine pdf-Datei zum Download, da kannst Du die werte ab Oktober rauslesen.
Am Freitag abend wird wohl endgültig alles feststehen.
Tja leider funktioniert das mit den Links nicht
Dort ist auch eine pdf-Datei zum Download, da kannst Du die werte ab Oktober rauslesen.
Am Freitag abend wird wohl endgültig alles feststehen.
Die Wohnpauschale setzt sich dann nicht mehr aus 146 und 72 zusammen , sondern sind dann 224 Euro.
Bisher war es so
Miete je Mieter 346
346 abzgl. 146= 200 Euro
davon max 72 Euro
also wird in der weiteren Berechnung von 346 nur 218 (146+72) an Miete berücksichtigt.
Nun Miete wieder 346
224 werden berücksichtigt.
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