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Thema: Anspruch auf Bafög für Erststudium nach abgeschlossener Ausbildung?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Frage Anspruch auf Bafög für Erststudium nach abgeschlossener Ausbildung?

    Hallo.

    Habe ich Anspruch auf eine Förderung durch Studierenden-Bafög, wenn ich eine 3-jährige berufsqualifizierende Ausbildung mit Schüler-Bafög gefördert bekommen habe?

    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
    reuko

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Kommt drauf an.

    Zu welcher Ausbildungsstättenart im Sinne des BAföG gehörte die Schule/Klasse denn? Steht meist im Bescheid, evt. verschlüsselt.

    Ich geh' übrigens davon aus, dass Du - abgesehen natürlich von der normalen allgemeinbildenden Schule - keine weitere Ausbildung abgeschlossen hast.
    Ohne Gewähr

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Frage

    Hallo. Es handelt sich um eine Schule für Ergotherapie eines Diakoniewerks. Mit Abschluss eines/r staatlich geprüften Ergotherapeut/in.

    Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich denke folgendes trifft auf die Schule zu:

    Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln [§ 2 Abs. 1 Nr. 2 BAföG],

    Also, meinst du ich habe danach noch einen Anspruch oder eher nicht?

    Danke,
    reuko

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Zitat Zitat von reuko Beitrag anzeigen
    Hallo. Es handelt sich um eine Schule für Ergotherapie eines Diakoniewerks. Mit Abschluss eines/r staatlich geprüften Ergotherapeut/in.

    Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich denke folgendes trifft auf die Schule zu:

    Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln [§ 2 Abs. 1 Nr. 2 BAföG],
    Sehe ich auch so.
    Also, meinst du ich habe danach noch einen Anspruch oder eher nicht?
    Die Ergotherapieausbildung verbaut Dir den Förderungsanspruch für ein nachfolgendes Studium nicht.
    Ohne Gewähr

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