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Thema: Frage zum Krankenversicherungszuschuss

  1. #1
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    Standard Frage zum Krankenversicherungszuschuss

    Hallo,

    ich versuche mal meinen Fall in wenigen Sätzen zu schildern:

    Habe bis 09.2009 Bafög bezogen (erfolgreich abgeschlossen). Seit 01.2007 jobbte ich als Tutor (412,- netto). Mir wurden deshalb ca. 60,- pro Monat vom Bafög gestrichen. Habe meiner Krankenkasse auch bescheid gegeben und blieb leider trotzdem zunächst Fam.-versichert.

    Nach meinem Abschluss kam aber die Rückforderung der Krankenkasse, ich solle ca. 1950,- nachzahlen- von 01.2007 bis 09 2009 ok mein Einkommen lag also ca. 3,- zu hoch

    Nun wollte ich beim Bafögamt Zuschuss für Mehrbedarf anmelden... für den gesamten Zeitraum da ich ja irtümlich als "familienversichert" galt.
    Das wurde leider abgelehnt, da ich das wohl höchstens 3 Monate rückwirkend zurückfordern dürfe, ab 09.2009 kein Bafög mehr beziehe und das sowieso vorher nicht gefordert habe.

    Aber es muss doch eine Sonder- Regelung für solche Fälle geben- habe doch meine Bescheide immer rechtzeitig ausgefüllt und woher sollte ich wissen, dass nach zweieinhalb Jahren eine Rückforderung von der Krankenkasse kommt

    Bitte wirklich sehr höflich um euren Rat, bekomme im April ein Kind und 2 Riesen sind für mich echt eine Menge Geld!!!

    Gruß Peter

  2. #2
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    Standard

    Wow, bitte helft mir nicht alle auf einmal

    Aber vielleicht kann ich ja wenigstens schildern, wie´s ausgegangen ist. Hatte nen Widerspruch eingereicht bei der Bafög-Rechts-Abteilung. Antwort war rechtlich ganz klar:

    Ja, KK-Zuschuss wird normalerweise gewährt, aber Änderungen (welche Vorteile für den Bafög-Empfänger bringen) können nur spätestens 3 Monate im Nachhinein berücksichtigt werden. War auch bei einem Anwalt, der hat mir von einem Prozess abgeraten (bin ja nicht Rechtschutz-versichert). Rein rechtlich gesehen war es mein Fehler, nicht alles genau nachgerechnet zu haben, ob meine Krankenkasse nicht einen Fehler gemacht hat.

    AOK und Studentenwerk kümmert das dann nicht... Durfte also echt als kleiner Studienabgänger 1950 € an die KK überweisen, von denen sonst das Bafögamt einen Großteil übernommen hätte.

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