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Thema: Eltern rückwirkend auf Zahlung "verklagen"?

  1. #1
    Smn
    Smn ist offline
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    03.04.2009
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    Standard Eltern rückwirkend auf Zahlung "verklagen"?

    Hallo,
    ich hab der überschrift bezüglich ein paar fragen, doch vorher leg ich ersteinmal die fakten auf den tisch.
    ich bin 26
    habe nach der mittlerenreife eine ausbildung gemacht.
    verkürzt und habe mit einer unterbrechung 1 jahr gearbeitet.
    danach die fachoberschule besucht und anschliessend an einer fh angefangen zu studieren. bin nach dem 6. semester nun meinem herzen gefolgt und habe meinen traum studienplatz bekommen.
    leider war ich in dem ersten studiengang nicht besonders erfolgreich und konnte die nötigen leistungen im 4. semester schon nicht mehr erbringen.

    und nun zu meinem problem.

    wärend dieser ganzen zeit habe ich für mich selbst gesorgt mit TEILWEISER bafög unterstützung (ich habe in jeder freien zeit gearbeitet). bis zu dem zeitpunkt an dem ich mich selbst krankenversichern und das kindergeld gestrichen wurde.

    laut bafög amt hätte ich anspruch von meinen eltern unterstützt zu werden. dies war aber eher ein taschengeld den je eine unterstützung.
    so hat mein vater bisher nur ein fünftel dessen bezahlt und nun ganz gestrichen.

    habe ich nun die möglichkeit meine eltern rückwirkend auf den nicht geleistetn betrag zu "verklagen"(ca 8000euro)? sei es nur ein schriftstück von einem anwalt zu verfassen zu lassen, um meine eltern wachzurütteln?

    hoffe eine befriedigende antwort:-)

    mfg Smn

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Rückwirkend Unterhalt einzuklagen wird schwierig. Um das machen zu können, hättest Du Deine Eltern in Verzug setzen müssen (Aufforderung zur Zahlung). Wenn das nicht geschehen ist bzw. wenn kein Titel vorhanden ist, wird da nichts zu holen sein.

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