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Thema: Stundungszeitraum abgelaufen - sofort Mahnung + an falsche Adresse

  1. #1
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    Standard Stundungszeitraum abgelaufen - sofort Mahnung + an falsche Adresse

    Hallo,

    die Bezirksregierung Köln fordert einen Teil meines AuslandsbaföG als Überzahlung zurück. Den Betrag konnte ich vor 1,5 Jahren stunden lassen, da ich mich noch in der Ausbildung befinde. Die Rückforderung wurde damals nicht an mich, sondern an meine Eltern geschickt. In dem Brief, in dem ich die Stundung beantragte, bat ich explizit, weiteren Schriftverkehr direkt an mich zu richten.

    Der Stundung wurde damals nur bis Ende August 2011 zugestimmt. Nun kam eine Mahnung von der Landeskasse Düsseldorf. Darin wurde Die Überzahlung zurückgefordert, zusätzlich zehn Euro Mahngebühren erhoben. Diese Mahnung wurde wieder an meine Eltern geschickt, obwohl der Bezirksregierung meine Adresse ja nachweislich bekannt ist.

    Zwei Fragen:
    Ist es üblich, nach Ablauf des Stundungszeitraums sofort eine Mahnung zu verschicken? Meiner Meinung nach hätte die Bezirksregierung mich zuerst darauf aufmerksam machen müssen, dass die Stundung ausläuft und die Forderung nun erneut erhoben wird - ohne Mahngebühren. So kenne ich es zumindest vom InlandsbaföG.
    Zweitens: Kann ich die Zahlung der Mahngebühren umgehen, in dem ich darauf hinweise, dass die Mahnung nicht an meine, denen nachweislich bekannte, Adresse zugestellt wurde?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Stundungszeitraum abgelaufen - sofort Mahnung + an falsche Adresse

    Antwort auf Frage 1: JA In dem Stundungsbescheid war das Zahlungsziel klar definiert: Die Stundung endet am....
    Antwort auf Frage 2: Versuch macht Kluch
    Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
    Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard AW: Stundungszeitraum abgelaufen - sofort Mahnung + an falsche Adresse

    zu 2: genau das mach ich jetzt, ich versuche mal zu handeln! Danke

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