Hallo,
ich braeuchte dringend Eure Hilfe: ich mache momentan ein sechsmonatiges Pflichtpraktikum in London und bekomme 400€ Erasmus SMP Foerderung. Nun habe ich gestern meinen Auslandsbafoegbescheid bekommen, auf dem steht, dass das Erasmus-Stipendium teilweise anzurechnen sei - tatsaechlich haben sie mir ein Einkommen von 100€ monatlich reingerechnet, entsprechend werden mir 86€ abgezogen, was fuer mich in dieser teuren Stadt gerade echt viel ist.
Ist das so richtig? Duerfen die das?
Ich weiss, dass Stipendien nur bis 300€ anrechnungsfrei bleiben, aber gilt das auch fuer EU-Mobilitaetszuschuesse?
Verwaltungsvorschrift zum §21 Abs.4 Nr.2 Buchstabe i) und j) BAföG, Zu Absatz 4 Nummer 2 sagt Folgende Einnahmen sind nicht Einkommen im Sinne des Gesetzes und deshalb nicht auf den Bedarf anzurechnen: i) Mobilitätszuschüsse aus Stipendienprogrammen der Europäischen Union und der Deutsch-Französischen Hochschule.
Was gilt nun??
Vielen, vielen Dnak fuer Eure Hilfe!!
Lisa
Mobilitätszuschüsse werden nicht angerechnet. Bei der Einkommensanrechnung werden Einkommen angerechnet, die den gleichen Bedarf decken, wie der BAföG Bedarf selbst.
Deine "400€ Erasmus SMP Foerderung": als was genau bekommst du diese ausgezahlt, komplett als Mobilitätszuschuss? Und von wem bekommst du diese Förderung?
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