Hallo ihr Lieben!
Ich brauche mal eure Hilfe und hoffe, dass mir iwer draussen im Netz helfen kann.
Ich lebe seit August 2008 in Deutschland und habe hier auf dem 2. Bildungsweg mein Abitur gemacht. Dafür habe ich auch Schüler-Bafög beantragt und erhalten. Das ging ziemlich problemlos.
Im Anschluss an mein Abitur habe ich dann 2010 eine Ausbildung begonnen und dafür ebenfalls Bafög erhalten. Sprich ich habe seit gut 3 Jahren Bafög erhalten
Nun habe ich begonnen Psychologie zu studieren. Hier habe ich ebenfalls ein Bafög-Antrag gestellt und eine Ablehnung bekommen. Anscheinend läge es an der Freizügigkeitsbescheinigung die jetzt erstmal bis 2013 befristet ist. Das wären dann ja die 5 Jahre und dann gäbe es eine Daueraufenthaltsgenehmigung .... .
Meine Frage: Habe ich das Bafög vorher unrechtmäßig erhalten??? Muss ich mit einer Rückforderung rechnen.
Bekomme ich wirklich kein Bafög für das Studium???
Bin ein bisschen ratlos, da ich gerade das Gefühl habe mein Studium aufgeben zu müssen.
Gab es denn in den anderen Bescheiden keine Vermerke zu deiner Bescheinigung oder der Befristung? Welchen Grund hat das Amt genau genannt bei der Ablehnung des aktuellen Antrags?
Kann es sein, dass von Anfang lediglich nachgewiesen ist, dass aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen, das Studium nicht zu Ende geführt werden kann?
Wieso sollte dann überhaupt eine Förderung bis zum absehbaren Abbruch erfolgen?
Was danach kommt, kannAnscheinend läge es an der Freizügigkeitsbescheinigung die jetzt erstmal bis 2013 befristet ist.
- das BAföG-Amt mangels Zuständigkeit nicht wissen
- und auch die TE vermutet ja nur
Das wären dann ja die 5 Jahre und dann gäbe es eine Daueraufenthaltsgenehmigung .... .
Wann wurde der § mit der Staatsangehörigkeit im BAföG geändert???
Vielleicht hängt es damit zusammen
Gruss Sandy
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Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...
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