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Thema: Bafög-Ablehnung für EU-Bürgerin trotz Freizügigkeitsbescheinigung (seit 3 Jahre in D)

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Bafög-Ablehnung für EU-Bürgerin trotz Freizügigkeitsbescheinigung (seit 3 Jahre in D)

    Hallo ihr Lieben!

    Ich brauche mal eure Hilfe und hoffe, dass mir iwer draussen im Netz helfen kann.
    Ich lebe seit August 2008 in Deutschland und habe hier auf dem 2. Bildungsweg mein Abitur gemacht. Dafür habe ich auch Schüler-Bafög beantragt und erhalten. Das ging ziemlich problemlos.
    Im Anschluss an mein Abitur habe ich dann 2010 eine Ausbildung begonnen und dafür ebenfalls Bafög erhalten. Sprich ich habe seit gut 3 Jahren Bafög erhalten
    Nun habe ich begonnen Psychologie zu studieren. Hier habe ich ebenfalls ein Bafög-Antrag gestellt und eine Ablehnung bekommen. Anscheinend läge es an der Freizügigkeitsbescheinigung die jetzt erstmal bis 2013 befristet ist. Das wären dann ja die 5 Jahre und dann gäbe es eine Daueraufenthaltsgenehmigung .... .
    Meine Frage: Habe ich das Bafög vorher unrechtmäßig erhalten??? Muss ich mit einer Rückforderung rechnen.
    Bekomme ich wirklich kein Bafög für das Studium???

    Bin ein bisschen ratlos, da ich gerade das Gefühl habe mein Studium aufgeben zu müssen.

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard AW: Bafög-Ablehnung für EU-Bürgerin trotz Freizügigkeitsbescheinigung (seit 3 Jahre i

    Gab es denn in den anderen Bescheiden keine Vermerke zu deiner Bescheinigung oder der Befristung? Welchen Grund hat das Amt genau genannt bei der Ablehnung des aktuellen Antrags?

  3. #3
    dms
    dms ist offline
    Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Bafög-Ablehnung für EU-Bürgerin trotz Freizügigkeitsbescheinigung (seit 3 Jahre i

    Kann es sein, dass von Anfang lediglich nachgewiesen ist, dass aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen, das Studium nicht zu Ende geführt werden kann?

    Wieso sollte dann überhaupt eine Förderung bis zum absehbaren Abbruch erfolgen?

    Anscheinend läge es an der Freizügigkeitsbescheinigung die jetzt erstmal bis 2013 befristet ist.
    Was danach kommt, kann
    • das BAföG-Amt mangels Zuständigkeit nicht wissen
    • und auch die TE vermutet ja nur

    Das wären dann ja die 5 Jahre und dann gäbe es eine Daueraufenthaltsgenehmigung .... .

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sandy_71
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    449

    Standard AW: Bafög-Ablehnung für EU-Bürgerin trotz Freizügigkeitsbescheinigung (seit 3 Jahre i

    Wann wurde der § mit der Staatsangehörigkeit im BAföG geändert???
    Vielleicht hängt es damit zusammen
    Gruss Sandy

    .................................................
    Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...

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