Hallo,
folgende Situation:
- Ich werde im März ein Praktikum in Schweden anfangen, was mindestens 3 Monate geht
- Das ist kein "Pflichtpraktikum" (wird also nicht in der Studienordnung vorgeschrieben)
- Ich wäre wohl berechtigt die Erasmus Förderung zu beantragen (max. 400€ pro Monat)
Während des Praktikums würde ich leider keine Vergütung bekommen, so dass ich komplett auf Förderungsmaßnahmen angewiesen wäre.
Ich bekomme aktuell ca. 520€ Inlands-Bafög, worauf ich ja dann den Anspruch verlieren würde.
Meine Fragen:
Bekommt man Auslandsbafög, wenn ...
- man andere Förderungen in Anspruch nimmt?
- man ein freiwilliges Praktikum absolviert?
- man sich im Urlaubssemster befindet?
- man der Landsessprache nicht mächtig ist?
Kein Anspruch auf Inlands- und Auslands-BAföG.
keine Ausbildung im Inland, freiwilliges Praktikum,
Siehe § 4 und § 5 Abs. 3 u. 5 BAföG
§ 4 BAföG Gesetz - Ausbildung im Inland - Berufsausbildungsförderungsgesetz
§ 5 BAföG Gesetz - Ausbildung im Ausland - Berufsausbildungsförderungsgesetz
Für Urlaubssemester gibt es ebenfalls kein BAföG
siehe § 15 Abs. 2 BAföG
§ 15 BAföG Gesetz - Förderungsdauer - Berufsausbildungsförderungsgesetz
Stipendium und fehlende Kenntnisse der Landessprache sind somit unerheblich.
BAföG
http://www.bafoeg.bmbf.de
* Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
* Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html
* Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
* Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.
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