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Thema: Abschlussarbeit im Ausland - kein Auslandsbafög?

  1. #1
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    Standard Abschlussarbeit im Ausland - kein Auslandsbafög?

    Hallo,

    ich bin momentan echt am Verzweifeln. Ich werde meine Masterarbeit in den USA an einem angesehenen wissenschaftlichen Institut machen. Da das jedoch keine Hochschule ist, bin ich dort nur "guest student" und nicht full-time.

    Mein Antrag auf Auslands-Bafög wurde demnach abgelehnt: Laut Teilziffer 9.2.1 Bafög-Verwaltungsvorschriften besucht eine Ausbildungsstätte grundsätzlich nur, wer ihr organisationsrechtlich angehört und bei den in § 2 Abs. 1 Nr 5 und 6 Bafög bezeichneten Ausbildungsstätten (Höhere Fachschulen, Akademien und Hochschulen) die nach der Studienordnung und dem jeweiligen Ausbildungsplan vorgesehenen Lehrveranstaltungen belegt und regelmäßig an ihnen teilnimmt.

    Ich soll nachweisen, dass ich dort ein Vollzeitstudium mache, indem mir die Hochschule (welche ich ja nicht habe!) bestätigt, dass ich als Vollzeit- oder Teilzeitstudent eingeschrieben bin...

    Desweiteren: Von einer Auslandsausbildung kann nicht ausgegangen werden, wenn der Auszubildende ausschließlich zum Zweck der Anfertigung einer Masterarbeit eine ausländische Bildungseinrichtung (...) besucht, er aber weiterhin und ausschließlich im Inland immatrikuliert ist und das Vorhaben fest in das Inlandsstudium eingebunden ist.

    Und dann werde ich darauf verwiesen, dass möglicherweise Anspruch auf Inlands-Bafög besteht.

    Und nun zum lächerlichsten Teil: Folgendes findet sich auf meinem Bescheid vom Inlandsbafög:
    Da Sie die Ausbildung an einer Ausbildungsstätte im Ausland fortsetzen, wird zu diesem Zeitpunkt die Ausbildungsförderung vom bisherigen Amt nicht weiter geleistet. Wir empfehlen, sich mit dem für das Ausland zuständigen Amt für Ausbildungsförderung in Verbindung zu setzen.

    Das Amt für Auslands-Bafög hatte meine Anfrage natürlich gleich ans Inlands-Bafög weitergeleitet. Sauerei, zu dem Zeitpunkt der Anfrage hatte ich noch nicht mal eine Zusage von dem Institut...

    Hat hier jemand schon Erfahrung mit dem Thema Abschlussarbeit im Ausland und Bafög gemacht? Gibt es einen legalen Weg, um Bafög zu erhalten? Das muss doch eigentlich zig Studenten pro Jahr betreffen...

    Eigentlich heißt es doch überall vom Bundesministerium, dass Auslandsaufenthalte gefördert werden sollen bla bla. Und dass bisher noch zu wenig Leute Auslandsbafög in Anspruch nehmen bla bla...

    Grüße
    Ayane

  2. #2
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    Standard

    Die Zahlungseinstellung (Inland) und die Ablehnung (Ausland) sind richtig.

    Du musst Schwerpunkte setzen. Wenn Du weiterhin BAföG erhalten möchtest, dann mach deine Masterarbeit in Deutschland.
    BAföG
    http://www.bafoeg.bmbf.de

    * Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
    * Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html
    * Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
    * Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.

  3. #3
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    Lächeln Es sieht doch nicht so schlecht aus...

    Zitat Zitat von jabog Beitrag anzeigen
    Die Zahlungseinstellung (Inland) und die Ablehnung (Ausland) sind richtig.

    Du musst Schwerpunkte setzen. Wenn Du weiterhin BAföG erhalten möchtest, dann mach deine Masterarbeit in Deutschland.
    Ach, da schaut man mal wieder vorbei, und liest dann sowas ...

    Für Diplom-, Bachelor- und Master-Arbeiten, die ohne Immatrikulation an einer ausländischen Hochschule und ohne Einbindung in den ausländischen Studienbetrieb geschrieben werden, ist festgelegt worden, dass bei fortbestehender Immatrikulation und Betreuung im Inland Inlandsförderung gewährt werden kann.

    Eine Nichtförderung wäre in der Tat auch Mumpitz.

    Daher empfiehlt sich, ggf. gegen das Inlandsförderungsamt vorzugehen, wenn die genannten Bedingungen erfüllt sind (Widerspruch, ggf. Einstweilige Anordnung, Beschwerde beim Landes- oder Bundeswissenschaftsministerium).
    Ohne Gewähr

  4. #4
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    Standard AW: Abschlussarbeit im Ausland - kein Auslandsbafög?

    Hallo Snowblind oder wer sonst die Antwort weiss,
    bei mir liegt der Fall vor, der unten bereits beschrieben wurde. Ich bin weiter an der deutschen Uni immatrikuliert und moechte meine Diplomarbeit im Ausland , welche auch von der deutschen Uni betreut wird! Ich moechte jetzt Inlandsbafoeg beantragen und fuer das Gespraech mit dem BAfoeg-Amt wuerde ich mich gerne mit ein paar Paragrafen wappnen! Ich bin auch der Meinung das es total logisch waere und alles andere Mumpitz, eine entsprechende Zeile aus dem Gesetzestext wuerde mich aber sehr beruhigen!
    Wer kann helfen und kennt Paragrafen, die das untermauern!
    Vielen Dank

  5. #5
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    Standard AW: Abschlussarbeit im Ausland - kein Auslandsbafög?

    Naja, der Gesetzestext ist nicht ganz eindeutig. Gilt nun § 45 Abs. 3 BAföG? oder Absatz 4? Tendenziell wohl eher Absatz 3.

    Klar ist aber, dass nicht ernstlich gewollt sein kann, dass bei dieser Konstellation Förderung grundsätzlich gar nicht gewährt wird. Die Inlandsvariante ist ja auch die naheliegendere, da nicht recht einzusehen ist, warum die potenziell höhere Auslandsförderung zu gewähren sein sollte.
    Ohne Gewähr

  6. #6
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    Standard AW: Abschlussarbeit im Ausland - kein Auslandsbafög?

    Was ist denn mit Abs. 4 gemeint?

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