Ich bin zur Zeit Grundwehrdienstleistender bei der Bundeswehr. Eigentlich hätte ich ab dem 1.9.2010 eine Stelle zu einem dualen Studium gehabt. Meine Bitte an die Bundeswehr daraufhin mich 3 Jahre zurückzustellen wurde in 2 Instanzen abgelehnt, zwei andere Berufsanfänger mit den ich angefangen hätte (andere KWE Ämter als ich) wurden jedoch zurückgestellt.
Da ich mich vor meinem Dienst für unser Vaterland nicht drücken wollte, ließ ich mich nicht nachträglich ausmustern. Möglichkeiten sich ausmustern zu lassen gibt es ja heutzutage genügend. Also trat ich zu meinem Wehrdienst zum 1.7.2010 in Delmenhorst an. Mein duales Studium kann ich auch zum 1.9.2011 anfangen und hatte daher keine Probleme.
Jetzt musste ich nur die 8 Monate zwischen Ende des Grundwehrdienstes und meiner dualen Ausbildung überbrücken. Ich bewarb mich auf mehrere Praktikumsplätze um mich so ein auf das Studium vorbereiten zu können. Nun habe ich eine Stelle für ein Praktikum in Irland bekommen.
Leider wird ein Praktikum dieser Art nicht bezahlt. Nun also meine Frage: Gibt es für mich die Möglichkeiten auf irgendeine finanzielle Unterstützung ?
Ich wäre über jede Hilfe dankbar !!
MFG Chris
PS: Das Praktikum geht ein knappes halbes jahr und geht in 3 Wochen los!
Ist es ein Pflichtpraktikum für das Studium?
BAföG
http://www.bafoeg.bmbf.de
* Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
* Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html
* Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
* Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.
nein, ist freiwillig..
Dann auch kein BAföG..
BAföG
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Hallo-
Ich bin Medizinstudentin und möchte im Sommer während der vorlesungsfreien Zeit ein freiwilliges Praktikum für 2 Monate in Asien machen. Aufgrund der Dauer bekomme ich kein AuslandsBaföG, zusätzlich ist eine Förderung für das Praktische Jahr auch nicht vorgesehen. Bekäme ich Probleme mit meinem normalen BaföG?
LG Ines
Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit = weiterhin Inlands-BAföG
Es liegt keine Unterbrechung der Inlandsausbildung vor. siehe § 15 Abs. 2 BAföG § 15 BAföG Gesetz - Förderungsdauer - Berufsausbildungsförderungsgesetz
Wie hoch ist die Praktikumsvergütung? Diese bitte dem BAföG Amt mitteilen! Mitwirkungspflicht nach § 60 SGB I
Anrechnungszeitraum § 15 BAföG Gesetz - Förderungsdauer - Berufsausbildungsförderungsgesetz
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Es gibt keine Vergütung. Ich muss sogar für den Aufenhalt dort zahlen. Das Praktikum ist aber in der Zeit, in der ich verpflichtet bin mein PJ zu beginnen, also Vorlesungsfreie Zeit ja, aber frei im eigentlichen Sinne Nein.
Die Antwort gefällt mir aber soweit!
Lass dich aber auf jedem Fall vom zuständigen BAföG Amt beraten. Denk bitte an deine Mitwirkungspflichten!
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