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Thema: BAföG für Ausländer - über 30 - Ausbildung im Heimatland in D nicht anerkannt

  1. #1
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    Standard BAföG für Ausländer - über 30 - Ausbildung im Heimatland in D nicht anerkannt

    Hallo,

    ich bin mit einer Ausländerin verheiratet und habe folgendes Problem.

    Meine Frau war zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland schon deutlich über 30 und hat in ihrem Heimatland ein abgeschlossenes Hochschulstudium erworben.
    Der Abschluss des Hochschulstudiums wird in Deutschland nur als Abitur (Hochschulzugangsberechtigung) anerkannt.

    Meine Frau hat nunmehr eine Ausbildung begonnen, die prinzipiell BAföG-förderungswürdig ist. Wir haben BAföG beantragt, aber eine Ablehnung erhalten.

    Der erste Teil der Begründung lautet, dass (nach § 7 BAföG Satz 2: Berufsqualifizierend ist ein Ausbildungsabschluss auch dann, wenn er im Ausland erworben wurde und dort zur Berufsausübung befähigt.) meine Frau eine Ausbildung besitzt und in ihrem Heimatland schon 2 Jahre darin gearbeitet hat.

    Der zweite Teil der Begründung bezieht sich auf den Spracherwerb und die Unverzüglichkeit des Ausbildungsbeginns:
    Meine Frau war zunächst mit einem Besuchsvisum in Deutschland. Wir haben in D geheiratet und sie musste zwangsweise wieder ausreisen und die Einreise nach D im Ausland beantragen. Das hat gedauert und ich habe sie in ihrem Heimatland besucht. Ein paar Monate später reiste sie schwanger nach Deutschland ein. Deutsch hat sie von mir gelernt, aber ein Jahr später (unser Kind ging erst ab dann in die Kita) wurden auch Deutschkurse besucht. Unmittelbar nach Abschluss mit Zertifikaten wurde die Ausbildung begonnen. Meiner Frau wird vorgeworfen, sich nicht unverzüglich um die Sprachkenntnisse und die Ausbildung gekümmert zu haben.

  2. #2
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    Standard

    Kannst Du den schulischen und beruflichen Werdegang Deiner Frau mal darstellen (mit ihrem Geburtsdatum, dem Datum Eurer Heirat und dem Geburtsdatum Eures Kindes)?
    Ohne Gewähr

  3. #3
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    Standard Nähere Angaben

    geb. 1971
    Hochschulabschluss 1995
    danach beschäftigt im Heimatland
    2003 erste Reise nach Deutschland mit Reise-Visum
    2004 Heirat in Deutschland, Rückreise zur Beantragung einer regulären Einreise (also kein Reise-Visum) nach Deutschland und erneute Einreise in 2004
    2005 Geburt unseres Kindes, Besuch von diversen Deutschkursen mit Abschlüssen in 2007 u. 2008;
    1 Jahr Wartezeit auf Ausbildungsplatz wegen Überfüllung
    2009 Beginn mit der Ausbildung und Antrag auf BAföG

  4. #4
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    Standard

    Okay, danke.

    Sieht nicht gut aus.

    Eine Hürde ist die Altersgrenze von 30 Jahren. Da sehe ich kaum Aussichten, schon weil Deine Frau zwischen 1995 und 2003 oder 2004 nicht gehindert gewesen sein dürfte, ein (weiteres Studium) zu beginnen. Oder?
    Besuch von diversen Deutschkursen mit Abschlüssen in 2007 u. 2008;
    1 Jahr Wartezeit auf Ausbildungsplatz wegen Überfüllung
    Auch das dürfte dabei eine Rolle spielen; ist aus der Ferne aber schwer zu beurteilen. Hier müsstet Ihr belegen, dass sie alles Erdenkliche getan hat, um den Spracherwerb so schnell wie möglich abzuschließen (welche Kurse wurden angeboten? Ablehnungen?)

    Die zweite Hürde ist, dass es sich um eine weitere Ausbildung handelt.
    Der erste Teil der Begründung lautet, dass (nach § 7 BAföG Satz 2: Berufsqualifizierend ist ein Ausbildungsabschluss auch dann, wenn er im Ausland erworben wurde und dort zur Berufsausübung befähigt.) meine Frau eine Ausbildung besitzt und in ihrem Heimatland schon 2 Jahre darin gearbeitet hat.
    Letzteres spielt dabei keine Rolle.

    Ansonsten ist wohl richtig, dass der Grundanspruch "verbraucht" ist. Eine weitere Ausbildung kann aber dennoch gefördert werden, wenn die erste Ausbildung im Inland nicht "verwertbar" ist. Oder aber, wenn die zweite die erste Ausbildung "fachlich weiterführt". Wie sieht's mit diesen beiden Punkten aus?

    Klar ist aber schon jetzt, dass es BAföG allenfalls als Bankdarlehen geben wird (vom Kinderbetreuungszuschlag mal abgesehen).
    Ohne Gewähr

  5. #5
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    Standard Härtefall - Unverzüglichkeit bei Deutschkursen

    Hallo Snowblind,

    vielen Dank für deine Antwort.

    Zitat Zitat von Snowblind Beitrag anzeigen
    Eine Hürde ist die Altersgrenze von 30 Jahren. Da sehe ich kaum Aussichten, schon weil Deine Frau zwischen 1995 und 2003 oder 2004 nicht gehindert gewesen sein dürfte, ein (weiteres Studium) zu beginnen. Oder?
    Aber zu diesem Zeitpunkt war sie doch noch in ihrem Heimatland, kannte mich nicht und es war gar nicht absehbar, dass sie in Deutschland landen würde. Warum sollte sie dann ein zweites Studium in ihrem Heimatland beginnen?

    Zitat Zitat von Snowblind Beitrag anzeigen
    Auch das dürfte dabei eine Rolle spielen; ist aus der Ferne aber schwer zu beurteilen. Hier müsstet Ihr belegen, dass sie alles Erdenkliche getan hat, um den Spracherwerb so schnell wie möglich abzuschließen (welche Kurse wurden angeboten? Ablehnungen?)
    Unmittelbar nach unserer Hochzeit musste sie ausreisen, um in ihrem Heimatland das Einreise-Visum, also nicht ein Urlaubs-Visum, zu beantragen. Sie kam nach Deutschland, organisierte die Geburt unseres Kindes, während ich 300 km weit weg gearbeitet habe und nur am Wochenende nach Hause kam. Unmittelbar nach der Geburt unserer Tochter fanden wir bei meiner neuen Arbeitsstelle eine geeignete Wohnung, zogen um und schon mit einem Jahr war unser Kind in der Kita und meine Frau in Deutschkursen. Also schneller geht es nicht.

    Zitat Zitat von Snowblind Beitrag anzeigen
    Die zweite Hürde ist, dass es sich um eine weitere Ausbildung handelt.Letzteres spielt dabei keine Rolle.
    Das verstehe ich nicht?

    Zitat Zitat von Snowblind Beitrag anzeigen
    Ansonsten ist wohl richtig, dass der Grundanspruch "verbraucht" ist. Eine weitere Ausbildung kann aber dennoch gefördert werden, wenn die erste Ausbildung im Inland nicht "verwertbar" ist. Oder aber, wenn die zweite die erste Ausbildung "fachlich weiterführt". Wie sieht's mit diesen beiden Punkten aus?
    Die Ausbildung aus ihrem Heimatland wird hier nicht anerkannt. Der Hochschulabschluss wird in Deutschland nur als Abitur gewertet, das ist ein Schulabschluss und kein Ausbildungsabschluss.
    Wie meinst du "Grundanspruch verbraucht"?

    Vielen Dank für deine Antworten.

  6. #6
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    Standard

    Aber zu diesem Zeitpunkt war sie doch noch in ihrem Heimatland, kannte mich nicht und es war gar nicht absehbar, dass sie in Deutschland landen würde. Warum sollte sie dann ein zweites Studium in ihrem Heimatland beginnen?
    Das glaube ich sofort. Das ist aber nicht der Punkt. Das Gesetz ist härter. Es verlangt, dass Deine Frau sogar gehindert gewesen sein muss, wenn sie denn gewollt hätte.
    Unmittelbar nach unserer Hochzeit musste sie ausreisen, um in ihrem Heimatland das Einreise-Visum, also nicht ein Urlaubs-Visum, zu beantragen. Sie kam nach Deutschland, organisierte die Geburt unseres Kindes, während ich 300 km weit weg gearbeitet habe und nur am Wochenende nach Hause kam. Unmittelbar nach der Geburt unserer Tochter fanden wir bei meiner neuen Arbeitsstelle eine geeignete Wohnung, zogen um und schon mit einem Jahr war unser Kind in der Kita und meine Frau in Deutschkursen. Also schneller geht es nicht.
    Dann ist das nicht vorwerfbar.
    Die Ausbildung aus ihrem Heimatland wird hier nicht anerkannt. Der Hochschulabschluss wird in Deutschland nur als Abitur gewertet, das ist ein Schulabschluss und kein Ausbildungsabschluss.
    Hattest Du schon mal geschrieben; sorry, hatte ich vorhin überlesen.

    Dann ist Deine Frau über die zweite Hürde hinweg. Bleibt noch die Altersgrenze, wo ich kaum Chancen sehe.
    Das verstehe ich nicht?
    Habe ich mich vllt missverständlich ausgedrückt. Wollte sagen, dass bei der "zweiten Hürde" keine Rolle spielt, dass Deine Frau zwei Jahre gearbeitet hat.
    Wie meinst du "Grundanspruch verbraucht"?
    Der Grundanspruch nach dem BAföG ist verbraucht, wenn - verkürzt gesagt - nach drei Jahren BAföG-Ausbildungszeit ein Berufsabschluss erreicht worden ist, z.B. an einer Hochschule. Dabei spielt keine Rolle, ob BAföG gewährt worden ist oder auch nur überhaupt gewährt werden konnte. Durch den ausländischen Hochschulabschluss hat Deine Frau diesen Grundanspruch verbraucht (§ 7 Abs. 1 BAföG). Sie kann aber nach § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG für das Inlandsstudium gefördert werden - wenn da nicht die Altersgrenze wäre....
    Ohne Gewähr

  7. #7
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    Standard Immigranten über 30 in Deutschland ohne Chance?

    Zitat Zitat von Snowblind Beitrag anzeigen
    Der Grundanspruch nach dem BAföG ist verbraucht, wenn - verkürzt gesagt - nach drei Jahren BAföG-Ausbildungszeit ein Berufsabschluss erreicht worden ist, z.B. an einer Hochschule. Dabei spielt keine Rolle, ob BAföG gewährt worden ist oder auch nur überhaupt gewährt werden konnte. Durch den ausländischen Hochschulabschluss hat Deine Frau diesen Grundanspruch verbraucht (§ 7 Abs. 1 BAföG). Sie kann aber nach § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG für das Inlandsstudium gefördert werden - wenn da nicht die Altersgrenze wäre....
    Hallo Snowblind,

    vielen Dank für deine rasche zweite Antwort!

    Wenn ich das also jetzt richtig interpretiere, haben Ausländer, die mit über 30 Jahren nach Deutschland kommen, ob mit oder ohne Ausbildung, aber deren Ausbildung hier in Deutschland nicht anerkannt wird, keine Chance auf einen qualifizierten Arbeitsplatz.

    Gibt es hier keine Härtefallregelungen?

  8. #8
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    Zitat Zitat von auslaenderbafoeg Beitrag anzeigen
    Wenn ich das also jetzt richtig interpretiere, haben Ausländer, die mit über 30 Jahren nach Deutschland kommen, ob mit oder ohne Ausbildung, aber deren Ausbildung hier in Deutschland nicht anerkannt wird, keine Chance auf einen qualifizierten Arbeitsplatz
    Kann so interpretiert werden.

    Das BAföG ist eigentlich bzw. ursprünglich darauf ausgerichtet, eine erste Ausbildung zu finanzieren, die vor 30 begonnen wird. Dieser Grundsatz ist etwas aufgeweicht, aber nie aufgegeben worden.

    Es ist nicht dazu gedacht, eine berufliche Integration oder Rehabilitation zu finanzieren, obwohl das manchmal konkret geht.
    Zitat Zitat von auslaenderbafoeg Beitrag anzeigen
    Gibt es hier keine Härtefallregelungen?
    Nein. Wir haben schon über die Ausnahmeregelungen gesprochen.

    Was ich vorhin vergaß zu erwähnen, war, dass es wahrscheinlich noch in diesem Jahr BAföG-Änderungen geben werden, auch zur Altersgrenze, auch Eltern betreffend. Das ist aber noch nicht sicher, vor allem nicht inhaltlich.
    Ohne Gewähr

  9. #9
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    Standard Danke

    Hallo Snowblind,

    auch wenn das Ergebnis unserer Diskussion für mich niederschmetternd ist, so möchte ich dir für dein Engagement und die raschen Antworten ausdrücklich danken!


  10. #10
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    Standard Der Ehrliche ist der Dumme und wird bestraft

    Hätte meine Frau gesagt: "Ich habe keine Ausbildung, sondern bin direkt arbeiten gegangen, musste meine kleine Schwester und meine Mutter ernähren.", dann hätte sie BAföG bekommen!

    So geschehen in einem mir persönlich bekannten Fall!
    Wir kommen uns durch diese Regelung diskriminiert vor.

    Der Ehrliche ist der Dumme und wird bestraft! (frei nach Ullrich Wickert)

  11. #11
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    Standard

    Zitat Zitat von auslaenderbafoeg Beitrag anzeigen
    Hätte meine Frau gesagt: "Ich habe keine Ausbildung, sondern bin direkt arbeiten gegangen, musste meine kleine Schwester und meine Mutter ernähren.", dann hätte sie BAföG bekommen!
    Das ist falsch.
    Zitat Zitat von auslaenderbafoeg Beitrag anzeigen
    So geschehen in einem mir persönlich bekannten Fall!
    Ich bezweifle stark, dass es daran lag. Nur denkbar bei einer falschen Gesetzesauslegung. Hat die betreffende Dame Glück gehabt.
    Zitat Zitat von auslaenderbafoeg Beitrag anzeigen
    Der Ehrliche ist der Dumme und wird bestraft! (frei nach Ullrich Wickert)
    Jedenfalls nicht hier.
    Ohne Gewähr

  12. #12
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    Standard Leider wahr

    Und nicht nur das!
    Es ist zwar schon eine Zeit lang her, aber im DLF gab es sogar eine Sendung zu Ärzten, deren Ausbildung hier in D nicht anerkannt wurde.
    Einige wenige Ausnahmen durften nach heftigen Protesten auf Grund bestimmter Maßnahmen eine Weiterbildung machen und dann doch noch Arzt praktizieren. Einige andere arbeiteten dann als KrankenpflegerHELFER und durften nicht einmal mehr eine Spritze verabreichen.
    Habe leider keine weiteren Infos mehr dazu, ist auch schon ca. 1-2 Jahre her, dass ich das gehört habe. Nur jetzt wird mir bewusst, mit welcher Diskriminierung bei der Nichtanerkennung von Ausbildungen und der Ehrlichkeit von integrationswilligen Ausländern hier leider rechtlich legal aber nicht Rechtens umgegangen wird.

  13. #13
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    Ich habe leider das gleiche Problem- Ausländer,Hochschulabschlüss, Ablehnungsbescheid von BAFÖG Amt. Jetzt bin ich am überlegung nach Wiederspruch. Probieren noch oder nichts?Deine Aussage- "die Ehrliche sind die Dumme "stimmt! Wenn ich am Anfang sagte, dass ich keine Ausbildung habe- so viele Prombleme würde ich für mich sparen.Ich wolte Ausbildung machen- mir würde um BErufsausbildungsbeihilfe abgesagt und so weiter... Mit unsere Ehrlichkeit sind wir jetzt in einem LOch und wissen wir nicht ob Raus mal kommmen, oder bleiben wir immer nur als Helfer !?

  14. #14
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    Hallo,
    wie ist es denn bei Euch weitergegangen?
    Wi rhaben ein ähnliches Problem, haben gerade die Absage des Bafög Amtes erhalten mit der Begründung, mein Mann hätte in seinem Heimatland direkt nach der Schule versuchen müssen, nach Dland zum studieren zu kommen. Für uns absolut absurd. Zumal man vorher im Antragsverfahren alles versucht hat, dass wir nicht belegen können, dass er hier in Dland alles versucht hat, endlich studieren zu können. Als wir darüber alle Belege hatten und alles total klar war, kam man mit der Aussage, mein Mann hätte schon nach seiner Schulausbildung nach Dland kommen sollen. In seinem Fall völlig unmöglich, da 5. ärmstes Land der Welt und er musste sich um seine jüngeren Geschwister und die kranke Mutter kümmern...wir sind total verzweifelt.

  15. #15
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    auslaenderbafoeg

    Sofort BAföG beantragen!

    Aufgrund des 23. Änderungsgesetzes BAföG gibt es Änderungen im § 10 Abs. 3 BAföG.
    BAföG
    http://www.bafoeg.bmbf.de

    * Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
    * Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html
    * Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
    * Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.

  16. #16
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    Hallo jabog,
    heißt das, es gibt ganz aktuell eine Änderung, die uns evtl doch noch die Chance gibt, dass mein Mann BaföG bekommt? Ich habe versucht, herauszufinden, was Du meinst, aber stehe ein bisschen auf dem Schlauch :-) könntest Du kurz erklären, was Du meintest? DANKE!!!

  17. #17
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    Meine vorherige Antwort war eigentlich für auslaenderbafoeg@ bestimmt.

    verzweifeltNRW@
    Wieviele Kinder hat dein Mann?

    Der § 10 Abs. 3 BAföG wurde dahingehend gändert, dass es keine dreijährige Orientierungsphase mehr gibt. Dies hatte früher bei vielen Müttern zur Ablehnung einer Förderung geführt.

    § 10 BAföG Gesetz - Alter - Berufsausbildungsförderungsgesetz
    BAföG
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    * Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
    * Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.

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