hallo,
ich habe eine frage zu folgendem satz:
"Wird der Antrag auf das Auslands-BAföG gewährt, erhält man nicht nur die monatliche Unterstützung, einen einmaligen Reisekostenzuschlag und eventuell eine Beihilfe zur Krankenversicherung, sondern auch einen Betrag in Höhe von bis zu 4.600 Euro für die Studiengebühren, die für das Auslandsstudium fällig werden."
heißt das jetzt, dass man die studiengebühren, je nachdem wie hoch sie sind vollständig erstattet bekommt (außer die studiengebühren sind höher als 4600€), oder bekommt man von den 4600€ nur einen bestimmten prozentsatz, der vom eigenvermögen und einkommen der eltern abhängt (und das ist beim prozentsatz von 100% 4600€)?
Wenn du im Ausland Studiengebühren leisten musst, werden diese bis zu 4.600€ erstattet. Dies aber nur für maximal 1 Jahr und nur, wenn diese wirklich nachweisbar notwendig sind.
Klausi
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten
Hallo,
ich habe auch eine Frage bezüglich der 4600 Euro..
wenn ich nur für 6 monate im ausland studiere und die gebühren für diese 6 monate bei ca. 5000 euro liegen..
habe ich dann die möglichkeit 4600 euro zu bekommen oder stehen mir nur 2300 zu weil es nur 6 monate sind????
Ich finde, das mit den 6 Monaten ist eine sehr interessante Frage. So habe ich das noch gar nie überlegt, aber ich denke du bekommst trotzdem die 4600 Euro erstattet, auch wenn du nur ein halbes Jahr dort bist. Mich würde aber interessieren ob das wirklich so ist, das ist nämlich nur eine Vermutung von mir.
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