Hallo zusammen,
ich (Deutscher) und meine Frau (Bolivianerin) werden nächstes Jahr nach Deutschland ziehen. Sie ist Architektin, Ihr Abschluss wird in Deutschland nicht anerkannt.
Sie hat eine auf 2 Jahe befristete Aufenthaltsgenehmigung und ist im Grunde Bafög-Berechtigt.
Meine Frage ist nun: bekommt Sie trotz des im Ausland absolvierten Studiums Bafög? Oder gibts kein Bafög, ganz gleich ob der Abschluss ihres Achitekturstudiums anerkannt wird oder nicht?
Dankeee
Wofür will deine Frau denn BAföG? Will sie hier weiter studieren? Das geht aus deiner Frage nicht hervor.
Ich habe das gleiche Problem. Mein Lebenspartner ist Ägypter, sein Studium wird nicht anerkannt. Sein Abschlusszeugnis wurde in Deutschland nur als Eingangsvoraussetzung für ein Studium an einer deutschen Uni anerkannt. Er ist jetzt hier eingeschrieben, kann er Bafög beantragen?
Handelt es sich um eine eingetragene Lebenspartnerschaft, also quasi eheähnlich? Welche Aufenthaltsgenehmigung hat dein Lebenspartner?
Ja, eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Die Aufenthaltsgenehmigung ist eine Aufenthaltserlaubnis nach §28.
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