ich habe zur Zeit einen Zweitwohnsitz.
Kann ich mich auch am Zweitwohnsitz arbeitssuchend melden?
Kann ich bei der Arbeitssuchendmeldung einen Antrag auf Bewerbungskostenerstattung mitnehmen?
Weil ich 280 km weit weg wohne vom Erstwohnsitz, ist es da möglich gleich 2 oder 3 Anträge für die Fahrkostenerstattung zu Vorstellungsgesprächen mitzunehmen?
Kann ich sowohl schriflich als auch telefonische einen Antrag auf Fahrkosten- und Bewerbungskostenerstattung mitnehmen?
Mit freundlichen Grüßen
Christian
Hallo,
es spielt keine Rolle, ob erst- oder Zweitwohnsitz. Wichtig ist nur, Du jeden Tag zu den üblichen Uhrzeiten erreichbar bist und sich Dein Lebensmittelpunkt am Zweitwohnsitz befindet. Erreichbar bedeutet, dass Du praktisch immer zum Arbeitsamt kommen kannst. Also sollte der Ort gewählt werden, in dem Du dich ständig aufhältst.
Warum sollte das Arbeitsamt vor Ort Dir Fahrkosten für ein oder zwei oder drei Vorstellungsgespräch(e) am Hauptwohnsitz zahlen? Das klappt vielleicht einmal, dann aber nicht mehr - das Arbeitsamt wird Dir kaum die (offensichtlich angestrebten) Heimfahrten zahlen. :-(Weil ich 280 km weit weg wohne vom Erstwohnsitz, ist es da möglich gleich 2 oder 3 Anträge für die Fahrkostenerstattung zu Vorstellungsgesprächen mitzunehmen?
Abgesehen davon - im Normalfall zahlt die einladende Firma die Reisekosten. Warum also sollte das Arbeitsamt diese Kosten übernehmen, zumal in Deiner Frage nur vom Status "arbeitssuchend", nicht aber "arbeitslos" zu lesen ist? Eine ausschließlich als arbeitssuchend registrierte Person hat nicht automatisch einen Anspruch auf (bare) Leistungen der Arbeitsagentur.
Gruß!
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