Hallo,
Ich bin Sozialgeld Empfängerin und wurde bei mir letzte Woche eine Diagnose festgestellt (Asperger Syndrom), welches mich direkt zum 50-70 % Geistig Behindert macht (wenn ich diese beantrage).
Ich hole gerade meine Abi nach und habe ebenfalls 2 100% Geistig Behinderte Kinder (beide Autisten).
Meine Frage ist :
Da die Erwerbsfähige Behinderte ein Mehrbedarf von der Arge/Jobcenter bekommen , bekämme ich die Beiträge von Mehrbedarf Seit der Anmeldung bei der Arge zurück oder wird ab sofort angerechnet?
Ich habe in der ALG II zeit nie gearbeitet da ich meine Tochter bekommen hatte, erst zeit dieses Monat bin als Selbständigt angemeldet (Reiki Seminare) . Zeit 2 Semester zu Vormittags Form der Abendgymnasium. Zählt es als Schulische Ausbildung?
Danke .
Hallo,
Falschinfo. Es besteht kein automatischer Anspruch, vielmehr nur bei bestimmten Voraussetzungen, die aber bei Dir nach Deinen Schilderungen nicht gegeben sind.Da die Erwerbsfähige Behinderte ein Mehrbedarf von der Arge/Jobcenter bekommen bekämme ich die Beiträge von Mehrbedarf
Gruß
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