Hallo Ihr lieben,
erst einmal wünsche ich euch ein schönen letzten Weihnachtsfeiertag.
Mein Freund hat gekündigt aus gründen die ich hier nicht nennen möchte. Ich kann nur sagen das ich das verstehe und an seiner stelle genauso handeln würde. Er ist schon ganz fleißig am neubewerben. Ich hoffe natürlich das er was neues hat bis seine kündigung wirksam ist aber man muss sich ja absichern.
Ich habe dazu einige Fragen:
Kurz zu den Einkommensverhältnissen: Ich bekomme 184 € Kindergeld und 465 € Schülerbafög.
1. Ich habe gelesen, dass wenn er selbst kündigen würde eine Sperre von ALG1 von 12 Wochen bekommt. Er kann allerdings Hartz 4 beantragen und bekommt darauf eine Sanktion von 30 %. Aber Worauf kommt die Sanktion? Auch auf die Miete und auf mein Hartz 4 was mir dann mit seiner kündigung zustünde oder nur auf sein hartz 4 (364 €?) Oder können sie auch hartz 4 komplett verweigern?
2. Wird mein Schülerbafög komplett auf Hartz 4 angerechnet?
3. Wie hoch ist das Vermögen das man mit Auto und Vermögen haben darf? (auf uns beide gerechnet, da gemeinsames Konto und gemeinsame Wohnung)
4. Könnten wir auch Wohngeld beantragen, oder würde das bei einer ALG1 Sperre nicht funktionieren (ich weiß, dass ich
hartz4 und Wohngeld nicht zusammen beantragen kann.)
5. Könnt ihr mir die höhe des Hartz 4 Satzes sagen den wir mit Sanktion bekommen würden und ohne (da der Hartz 4 rechner die Sanktionen nicht mitberechnet)
6. können sie uns zwingen auszuziehen (für diese 3 monate sperrzeit ALG1) Da wir eine zu große wohnung zu 2 haben (80 m² für ca. 600 € warm)
vielen Dank für eure Hilfe
Liebe Grüße
Hallo Kleene02
Ein großes Grundproblem = kein Job durch Eigenkündigung.
Und jetzt möchtest Du Wissen, wie es finanziell weiter geht.
Du hast viele gute Fragen gestellt, welche in deren Komplexität nur die aktenführenden Bearbeiter bei der Arbeitsagentur und/oder Jobcenter rechtsverbindlich beantworten können.
Was nützt es Dir bzw. Euch, wenn hier jede Mernge Antworten gepostet werden.... und die Arbeitsagentur, welche die Vorgänge "nach Aktenlage" genau kennt, ignoriert diese Antworten und Eure Antragsstrategie.
Tut Euch selbst den Gefallen. vereinbart mit den Verantwortlichen Leuten bei den Behörden einen Gesprächstermin und redet sachlich und ruhig miteinander.
Das ist mein ganz persönlicher Vorschlag und Rat.
Ich wünsche Euch viel Erfolg und verständnisvolle Bearbeiter.
Ach ja, wenn Dein Freund "zu Recht" gekündigt hat, dann könnte er ggf. vor dem Arbeitsgericht zumind. noch eine kleine Abfindung (Monatslohn) und/oder die Verkürzung der Sperrzeit erreichen?
Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.![]()
Hallo,
Warum solltest Du einen Anspruch auf ALG II durch die Kündigung haben? Dem dürfte nicht so sein.auf mein Hartz 4 was mir dann mit seiner kündigung zustünde
Das Deinen eigenen Lebensunterhalt übersteigende Einkommen wird u.U. angerechnet. Ob dies bei Dir Fall ist, kann ich mangels fehlender Angaben nicht einschätzen.Wird mein Schülerbafög komplett auf Hartz 4 angerechnet?
Sofern das KG und BaföG jetzt die einzigen Einnahmen sind - nein.Könnten wir auch Wohngeld beantragen, oder würde das bei einer ALG1 Sperre nicht funktionieren
150 € je Lebensjahr + 750 € pro Person. Ein Auto wäre bis zu 7.500 € anrechnungsfrei.Wie hoch ist das Vermögen das man mit Auto und Vermögen haben darf?
374 € plus Anteil der angemessenen Miete bzw. 262 € plus Anteil der angemessenen Miete.Könnt ihr mir die höhe des Hartz 4 Satzes sagen den wir mit Sanktion bekommen würden
Nein.können sie uns zwingen auszuziehen
Gruß!
ich meine das mein freund dann anspruch auf hartz 4 hat mit 30 % sanktion, da er eine sperre bekommen wird.
wenn er also hartz 4 beantragt dann gibt es doch meines wissens die miete die bezahlt wird, 364 € für den beantragenen und 328 € für den lebenspartner oder irre ich mich.
würde ihm hartz 4 überhaupt nach eigenkündigunh gewärt werden?
Hallo,
Falsch. Er bekommt nur 328 € + Anteil an der Miete, sofern er über 25 Jahre alt ist.wenn er also hartz 4 beantragt dann gibt es doch meines wissens die miete die bezahlt wird, 364 € für den beantragenen und 328 € für den lebenspartner oder irre ich mich.
Während der Dauer der Sperre bei dem ALG I ja, mit 30%tiger Sanktion.würde ihm hartz 4 überhaupt nach eigenkündigunh gewärt werden?
Gruß°
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