Hi,
kurz zu meiner Situation;
Ich bin Student an einer Berufakademie und habe auf Grund des Hochwassers letztes Jahr das erste Jahr im Studium wiederholt, da ich das Studium nicht aufs Spiel setzen wollte, weil das Hochwasser genau zur Vorbereitung für eine 2. Wiederholungsklausur kam.
Alles bissl verzwickt gewesen.
Auf jeden Fall sieht das zuständige Landratsamt dies nicht als ausreichende Begründung, weswegen ich kein Formblatt 5 abgeben kann.
Da ich ja nicht als Student im 3. Semester zähle, sonder im 5., ich aber ja erst Ende 4. das Formblatt abgeben kann, ergibt sich so ein Dilemma...
Aus diesem Grund kam gestern der Ablehnungsbescheid ins Haus geflattert.
Ich habe aus meiner Tätigkeit vor dem Studium noch einen Anspruch auf ALG1 (800€/Monat), dieser Anspruch ist aber (meines Wissens) solange auf Eis gelegt, wie ich Student bin.
Habe ich Anspruch auf ALG2 und/oder Wohngeld?
Zu meiner finanziellen Situation:
Ich bekomme vom Praxispartner im Monat 360€ + 70€ Zuschuss für Krankenkasse.
Ich habe einen eigenständigen Haushalt, allein, ohne Kinder.
Ich bin 31 Jahre alt.
Keine Rücklagen oder sonstige Ersparnisse.
Miete: 212€ warm + 70€ Strom und Gas + 5€ Wasser
78€ Krankenversicherung
nen altes Auto und die zugehörige Versicherung/Steuern etc.
Dann kommt halt noch DSL, Handy, TV und halt Kosten für Nahrung, Sprit und so drauf...
Alles in Allem komme ich mit den 430€ im Monat von der Firma hinten und vorn nicht über die Runden.
Laut Wohngeldrechner, sollten mir wohl 216€ Wohngeld zustehen (Mietstufe 2)...bin mir aber nicht sicher, ob ich alles richtig eingegeben habe.
Laut einer Freundin, die auf dem Amt für Arbeit und Soziales arbeitet, steht mir angeblich kein ALG2 zu, da ich nicht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe (logisch...).
Was ist aber mit der Grundsicherung?
Sollte ich Wohngeld erhalten, wäre mir schon mal sehr geholfen...allerdings hätte ich auch nichts gegen eine Förderung vom Staat über ALG2, da grad Kosten für Sprit und Nahrung ja nicht grad unerheblich sind...
Ich hoffe auf einen guten Rat von einem Experten....
Viele Grüße
Corny
Hallo,
Uninteressant, da derzeit kein Anspruch vorhanden ist.Ich habe aus meiner Tätigkeit vor dem Studium noch einen Anspruch auf ALG1 (800€/Monat)
Richtig, es besteht kein Anspruch auf ALG II, was im übrigen die Grundsicherung ist.steht mir angeblich kein ALG2 zu, da ich nicht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe (logisch...).
Was ist aber mit der Grundsicherung?
Blödsinn. Du dürftest mangels ausreichendem Einkommen keinen Anspruch auf Wohngeld haben.Laut Wohngeldrechner, sollten mir wohl 216€ Wohngeld zustehen
Gruß!
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