Hallo, mein Mann will demnächst die 2 Jahre Elternzeit nehmen (bis auf die zwei Monate von mir - Mutterschutz) Er möchte sich nach den 2 Jahren kündigen lassen und sich was anderes suchen (er ist immer auf Montage und sucht was in der Umgebung). Falls er es nicht sofort schafft nach den zwei Jahren Elternzeit einen Job zu finden, müsste/könnte er ja ALG I bekommen, außer acht gelassen, dass er schwer während der EZ zu kündigen ist. Er war ja vor der Elternzeit arbeiten, von WANN wird dann das ALG I berechnet? Die können ja schlecht das EG als Berechnungsgrundlage nehmen? Oder dürfen/müssen/sollen die zwei Jahre vor der EZ als Berechnung nehmen - dann wär ja alles gut.
Vielen Dank
Anna
Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes kann nur das sozialversicherungspflichtige Entgelt herangezogen werden, von dem auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden. Das Elterngeld ist kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen, wird daher nicht herangezogen.
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