Hallo,
hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
Habe Juli diesen Jahres als Ferienjobler gearbeitet. Dabei bezog ich während dieses Zeitraums noch Bafög. Muss dies dann nachweisen beim Amt was ja alles kein Problem ist. Nun ist es so,dass ich ab 1. August mich wieder arbeitslos melde und ALG 1 beziehe. (Habe schon vorher eine dreijährige Ausbildung gemacht, daher die Berechtigung ).
Jetzt sagte mir die Dame von der Firma, dass ich dadurch, das ich ja wieder ALG 1 beziehe sogar auf meine geringfügige Beschäftigung 20% Sozialabgaben zahlen muss, kann das richtig sein? Soweit mir bekannt ist, muss man bis 400 €, die ich nicht überschreite, keine Sozialversicherungsabgaben zahlen.
Um Antworten freue ich mich.
Hallo Omerta,
der Minijob ist keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Daher würde mich wirklich interessieren, wie die Gute auf 20% Abgaben kommt.
Abgaben würden nur entstehen, wenn du aus dem Minijob auch Beiträge in die Rentenversicherung leisten musst. Diese würden aber nicht 20% betragen und zudem müsstest du dies mit Unterschrift einwilligen.
LG
Tinchen
Eben, das verstehe ich auch nicht.
Habe im Internet überall gesucht und zu dem Thema geringfügige Beschäftigung nur die 400 € und die Arbeitszeit Grenze gefunden. Beide habe ich nicht überschritten.
Sie meint es hängt damit zusammen, das ich ja ab August wieder ALG 1 beziehe.
Ich kann das fast nicht glauben, weil ich meinen ALG 1 Anspruch schon vorher erwirkt habe und es sozusagen aus dem anderen "Pool" beziehe.
Mfg
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