Werden Mieteinnahmen beim Alg 1 angerechnet?
Hallo,
so wie ich das lese -> NEIN
Nebeneinkommen (Erwerbseinkommen) sind alle Einnahmen, die der Arbeitslose mit seiner Arbeitskraft aus unselbständigen Beschäftigungen, oder selbständigen Tätigkeiten oder als mithelfender Familienangehöriger (unter 15 Stunden wöchentlich) erarbeitet (mühevolles Einkommen).Aber lies evtl. selber nach.Nicht anrechnungsfähig ist so genanntes müheloses Einkommen. Es handelt sich hierbei um Einkommen, das nicht durch die Verwertung der Arbeitskraft erzielt wird (z.B. Zinseinnahmen, Einkommen aus Vermietung etc.). Ferner sind nicht anrechnungsfähig....
dms
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