Hallo zusammen,
hoffe mir kann jmd. helfen!
Ich habe mich versucht durchzukämpfen aber finde nichts wirkliches....
Habe sogar mehrere Fragen :-)
So ich machs kurz:
Ich bin Schwanger, Anfang Sept kommt er auf die Welt, ab 25.07 Mutterschutz !
Bis 17. Juni beziehe ich Bafög, danach werde ich wohl arbeitslos! ( es sei denn für 4 Wochen stellt mich jmd ein) Für 130 Tage habe ich noch Anspruch auf Arbeitslosengeld 1!
Vor Aug letztes Jahr habe ich Sozialversicherungspflichtig gearbeitet!
Wird Bafög als Einkommen gerechnet? und dann davon 60%??
Das wären grade mal 300€...
Achso ab Juni/juli werde ich auch verheiratet sein...inwieweit wird sein Einkommen berechnet?
So und dann habe ich eben gelesen, Bafög wird bei schwangerschaft weitergezahlt?? Gilt wahrscheinlich nur wenn man im Mutterschutz ist....
Wie läuft das mit dem Elterngeld und Mutterscahftsgeld wenn man arbeitslos ist?? Es heisst es fällt weg und man bekommt weiter ALG1?? Aber was genau steht mir denn während der Schwangerschaft und dann der Elternzeit zu???
Und wann beantrage ich das ganze??
Sorry wenn ich an der falschen Stelle dieses Thema geöffnet habe....wusste nicht wohin mit mir:-))
lg
Hallo Annika,
BAföG wird bei der Ermittlung des Arbeitslosengeldes nicht berücksichtigt, da es sich nicht um sozialversicherungspflichtiges Einkommen handelt, für welches in die Arbeitslosenversicherung eingezhalt wurde.
Auch die Heirat kein keinerlei Einfluss auf die Höhe des Arbeitslosengeldes.
LG
Tinchen
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