Hallo,
ich habe einen Monat nach meiner Ausbildung (2Jahre) eine auf 6 Monate befristete Stelle angenommen und war direkt nach der Ausbildung für 1 Monat arbeitssuchend gemeldet.
Nach der befristeten Stellung (6 Mon.) bin ich wieder arbeitslos. Bei der Berechnung von AL1 will die Agentur für Arbeit nur meine Ausbildungsvergütung während der 2 Jahre als Berechnungsgrundlage nehmen.
Ist das richtig ?
Vielen Dank in Vorraus.
Ich gehe mal davon aus, dass Du nicht nur arbeitssuchend, sondern auch arbeitslos warst.
Hast Du in diesem Monat auch Arbeitslosengeldbezogen oder beantragt?
Denn dann macht das Ganze einen Sinn.
Dein Alg-Anspruch wurde aufgrund der Ausbildung festgesetzt.
Dieser Anspruch bleibt solange bestehen,
bis Du einen neuen Anspruch (12 Monate Arbeit) erworben hast, oder eben den alten Anspruch aufgebraucht hast.
Mit den 6 Monaten konntest Du keinen neuen Anspruch erwerben (reicht nicht).
Soweit also vorher aufgrund der Ausbildung ein Anspruch festgestellt wurde, wird der noch nicht verbrauchte Anspruch herangezogen.
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