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Thema: Arbeitslosengeld nach erneuter Arbeitslosigkeit

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Arbeitslosengeld nach erneuter Arbeitslosigkeit

    Hallo Zusammen,

    Ich habe von April 2008 bis Mai 2010 gearbeitet (Vollzeit), wurden dann Arbeitslos für 5 Monate (Bezugsdauer 12 Mon.) und habe seit dem 1.11.2010 wieder eine Festanstellung, jetzt will man meine Vollzeistelle in eine Halbtagsstelle umwandeln und ich fürchte wenn ich diese nicht annehme folgt die Kündigung. Zwischenzeitlich bin ich auch 53 Jahre alt und ich glaube da ändert sich dann die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes, wenn man 30 Monate nach Vollendung des 50. Lebensjahres gearbeitet hat, auf 15 Monate.

    Meine Fragen sind jetzt, wie lang ist meine Bezugsdauer für Arbeitslosigkeit? Sind das 15 Mon. nach einer neuer Berechnung oder die restlichen 7 Monate von der Arbeitslosigkeit davor und berechet sich das Arbeitslosengeld der letzten 12 Monate mit dem Arbeitslosengeld, also 7 Monate Gehalt und 5 Monate die Bezüge des Arbeitsamtes?

    Und was passiert, wenn ich die Halbtagsstelle annehme und die Kündigen mir nach 6 Monaten, berechnet sich dann das Arbeitslosengeld nach dem geringerem Gehalt und wie ist dann meine Bezugsdauer?

    Ich blicke nicht mehr durch.

    Danke im Voraus
    Gruß
    Buffy

  2. #2
    dms
    dms ist offline
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    286

    Standard

    hallo,
    auch wenn ich Dir deine konkrete Frage nicht beantworte,
    schau (googlen) Dir doch mal die Info's zu folgendem an:

    §421 j Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer

    Wenn tatsächlich nur durch die Aufnahme der Halbtagsstelle eine Kündigung vermieden werden kann....
    das solltest Du mit dem Vermittler der Agentur für Arbeit abklären.

    dms

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    18.02.2011
    Beiträge
    2

    Standard

    Danke schön, ich probiere es mal

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