hallo an alle.
ich hätte mal eine frage zum algI, ich weiß dass es hier eigentlich nur ums alg II geht, hoffe aber, dass ihr mir helfen könnt.
habe vom 26.10.2009 bis 2.7.2010 als vertretungslehrer gearbeitet, die sommerferien über war ich arbeitslos, hatte jedoch kein anspruch auf alg I, weil ich keine 12 monate gearbeitet habe.
nun habe ich wieder einen vertrag vom 16.8.2010 bis 24.6.2011.
werde also über die sommerferein wieder arveitslos sein. steht mir nun alg I zu und wenn ja, wieviel?
danke!!
Hallo,
ein Anspruch besteht, wenn Du den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hast.
Gruß!
hallo hoppel.
danke.
aber müssen es 12 monate am stück sein, oder dürfen da auch unterbrechungen sein?
Als vertretungslehrer bekommt man immer nur verträge über 10 monate.. die sommerferien werden immer ausgelassen![]()
Hallo,
sie müssen nicht in einem Stück sein - entscheidend sind die letzten 2 Jahre vor Arbeitslosenmeldung.
Gruß!
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