Moin,
ich habe bis Sept 2009 insgesamt 4 Jahre gearbeitet (Vollzeit). Danach machte ich ein 12monatiges Studium und in Anschluss ein 3monatiges Praktikum im Ausland. Nun bin ich wieder hier und möchte mich Arbeitslos melden. Die Basis für ALG I scheint aber der durchschnittliche Bruttolohn der letzten 12 Monate zu sein.
Wie sieht es bei Studium/Praktikum aus?
Bin über Hinweise dankbar
Grüssle
Daniel
Ich glaube du hast keinen Anspruch auf ALG I, sondern musst direkt ALG II beantragen.
Die Regelanwartschaftszeit (§ 123 SGB III) ist erfüllt, wenn man in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist § 124 SGB II) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat.
Anwartschaftszeit - www.arbeitsagentur.de
Um Anspruch auf ALG I zu haben, müsste du in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
Lesezeichen